Mahrer und Bürstmayr: Bund übernimmt Kosten für Gewaltprävention und verdoppelt Anzahl der Beratungsstunden
Weitere Eckpunkte eines gemeinsamen Initiativantrages: Verschiebung des Inkrafttretens, Evaluierung nach einem Jahr
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Der Gewaltschutz und die Gewaltprävention sind wichtige Anliegen, die sich die Bundesregierung prioritär vorgenommen hat. Der Nationalrat hat im Vorjahr ein Gewaltschutzpaket beschlossen. In einem Initiativantrag der Regierungsparteien, den die Sicherheitssprecher der ÖVP und der Grünen, Abg. Karl Mahrer und Abg. Georg Bürstmayr, gestern, Freitag, in der Plenarsitzung des Nationalrates eingebracht haben, geht es nun vor allem darum, dass die Kosten für die Gewaltprävention nicht mehr beim Gefährder selbst liegen, sondern vom Bund übernommen werden. Darüber hinaus wird das Inkrafttreten der Regelung coronabedingt um ein halbes Jahr verschoben. Ein Jahr nach Inkrafttreten wird eine Evaluierung stattfinden.
Zum Hintergrund: In dem voriges Jahr beschlossenen Gewaltschutzpaket wurden Gewalttäter dazu verpflichtet, Kurse in Gewaltpräventionszentren zu besuchen und die Kosten dafür selbst zu tragen. Das Gesetz sollte mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Für die Einrichtung der dafür nötigen Beratungsstellen für Gewaltprävention habe es bis dato aber zu wenige Bewerber gegeben, was auch an der Coronakrise und an der unsicheren Kostenrefundierung liegen mag. Daher wurde nun auf Anregung des Innenministeriums das Inkrafttreten der Maßnahmen auf 1. Juli 2021 verschoben, zudem übernimmt der Bund die Kosten für die Beratung. Durch den Entfall der Kostentragung durch den Täter können mögliche „Verstärkungen“ von familieninternen „Spannungen“ und damit von zusätzlichen Gefahrenlagen insbesondere bei schon gegebener angespannter familiärer Budgetlage hintangehalten werden.
Der Entfall der Kostentragung durch den Betroffenen befreit allfällige Bewerber um diese Tätigkeit davor, das Risiko übernehmen zu müssen, wenn der Gefährder nicht in der Lage ist, die Kosten tatsächlich zu tragen. Darüber hinaus wird damit der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprävention reduziert. All dies könnte auch ein Anreiz dafür sein, sich vermehrt an einer Ausschreibung zu beteiligen.
Zudem wird der Begriff Gewaltpräventionszentrum aus sprachlichen Gründen durchgängig durch den Begriff „Beratungsstelle für Gewaltprävention“ ersetzt. Darüber hinaus wird auch die Mindestdauer für die Beratung verdoppelt, von drei auf sechs Stunden, um ein bestmögliches Beratungsergebnis zu erreichen.
Konkret heißt es in der Begründung des Initiativantrags: „Aufgrund der besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Krise bedarf es der Verlängerung der vorgesehenen Legisvakanz im Zusammenhang mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention, um deren flächendeckende Beauftragung gewährleisten zu können.“
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