Städtebund-VÖWG vor EK-Entscheidung: Haftung von Digitalplattformen darf nicht auf Kommunen abgewälzt werden

Wien (OTS/RK) – Am 15. Dezember 2020 präsentiert die Europäische Kommission die Gesetzesvorschläge zur Regulierung digitaler Dienste und Plattformen – den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Diese sollen die 20 Jahre alte e-Commerce-Richtlinie ablösen sowie klare Regeln für digitale Plattformen, die den Wettbewerb dominieren und beeinflussen, schaffen. Aufgrund der Vielfalt der digitalen Welt ist das Vorhaben jedoch sehr ambitioniert, soll doch eine für alle faire digitale Welt gewährleistet werden. Besonders vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise war zu sehen, dass BürgerInnen auf digitale Lösungen – beruflich wie auch privat – angewiesen sind und auch in Zukunft sein werden.

Während große Plattformen wie Amazon, Google und Facebook die „großen Gewinner“ der Krise sind, stellt sich vermehrt die Frage nach der sozialen Verantwortung dieser Plattformen. Die Versäumnisse hierbei erstrecken sich von den prekären Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen bis hinzu zu keiner oder kaum Besteuerung von Gewinnen. Die soziale Verantwortung wird hier zweifelsfrei stark vernachlässigt, denn die vermiedenen Steuereinnahmen fehlen auch im Sozialsystem. In vielen europäischen Städten werden Wohnungen von Kurzzeitvermietungsplattformen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Das führt zu einem Anstieg der Mieten.

Aus diesem Grund muss die Europäische Kommission mit ihrem Vorhaben entsprechende Antworten auf die vorherrschenden Probleme liefern.

So muss zum Beispiel auch gelten „was offline illegal ist, ist online illegal“, denn Plattformen dürfen sich nicht weiterhin aufgrund rechtlicher Grauzonen als „Vermittler“ von Angebot und Nachfrage aus der Verantwortung für die damit verbundenen Dienstleistungen ziehen.

Zudem benötigen EU-Mitgliedstaaten mehr Rechtsicherheit und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung. Dazu bedarf es einer Evaluierung und Adaption des Herkunftslandprinzips. Dieses sieht vor, dass für die Plattform das Recht jenes Landes gilt, in dem sie ihren Sitz hat – nicht, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Das Herkunftslandprinzip ist ein Eckpfeiler des EU-Binnenmarkts. Gleichzeitig muss aber jenen Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistungen erbracht werden, bessere Handlungs- und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Sorgfalts- und Haftungsregeln müssen der jeweiligen Plattform angepasst werden. Jedenfalls darf die Haftung nicht auf Verbraucher*innen und Kommunen abgewälzt werden.

Ein zentrales Problem der digitalen Wirtschaft aus Sicht von Regionen, Städten und Gemeinden ist der häufig fehlende Zugang zu Daten. Ohne einer geeigneten Datengrundlage können die in den Gesetzen von Gesetzgebern zur Regulierung der Märkte festgelegten Mandate nicht umgesetzt werden, was bedeutet, dass Gesetze nicht durchsetzbar sind, das betrifft beispielsweise Regelungen im Bereich Steuern und Abgaben (Kommunalsteuer) oder Vorschriften im Bereich der Bauordnung und Registrierung.

Um das öffentliche Bewusstsein für faire digitale Dienstleistungen zu stärken, wurde die Initiative [www.fairdigitaleurope.eu] (http://www.fairdigitaleurope.eu/) ins Leben gerufen. Dieses multinationale Netzwerk an Städten, Regionen, Kommunen, Organisationen, Verbänden, zivilgesellschaftlichen Gruppen, NGOs und anderen Einrichtungen dient v.a. dem Informationsaustausch und der Kommunikation. Ein faires digitales Europa kann nur gemeinsam entwickelt werden – der neuen Rechtsakte können einen wichtigen Schritt in diese Richtung darstellen. Informationen zu aktuellen Geschehnissen und Positionen rund um die beiden Rechtsakte finden Sie bei Interesse auch im Newsletter von Fair Digital Europe (Anmeldung [hier]
(https://fairdigitaleurope.us10.list-manage.com/subscribe/post?u=93ec
a7d0ffe90448afca8a5b3&id=033c8a6489)).

(Schluss)

Saskia Sautner
Mediensprecherin
Österreichischer Städtebund
+43676811889990
Saskia.sautner@staedtebund.gv.at

Philipp Ma
VÖWG,Referent für Wohnungswesen und Förderungen, Digital Services Act
Tel.: +43/1/4082204-14
philipp.ma@voewg.at
www.voewg.at

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