Anschober: Neue Verordnung bringt klare Regeln für Weihnachten und Verstärkung des Schutzes für BewohnerInnen von Alten- u. Pflegeheimen
Weiters Ausweitung der MNS-Pflicht – Inkrafttreten 17. Dezember 2020 0.00 Uhr
Wien (OTS/BMSGPK) – Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Die Lage der Neuinfektionen ist derzeit in Österreich auf hohem Niveau stabil. Heute wurden 2.664 Neuinfektionen (hier sind Nachmeldungen aus den Massentests enthalten) und 3.292 Neugenesene eingemeldet. Mit 34.537 sind erstmals wieder weniger als 35.000 aktive Fälle zu verzeichnen, das ist eine Halbierung in den vergangenen Wochen. Nun nimmt auch die Zahl der Hospitalisierungen (3.410) und mit schwer erkrankten Covid-Erkrankten in Intensivpflege (548 nach einem Höhepunkt von 709 vor wenigen Wochen) ab. Dennoch bleibt die Situation in den Intensivstationen nach wie vor sehr angespannt, wir sehen weiterhin eine starke Überlastung. Auch die Todesfälle sind mit 116 in den vergangenen 24 Stunden viel zu hoch. Die heute vom Hauptausschuss beschlossene 3. COVID-19-Schutzvmaßnahmenverordnung stellt daher durch eine starke Erweiterung der MNS-Pflicht und eine weitere Verstärkung des Schutzes von BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen einen wichtigen nächsten Schritt zur Begrenzung der Pandemie in Österreich dar. Außerdem schaffen wir damit klare Regeln für gemeinsame private Weihnachtsfeiern in diesem Ausnahmejahr.“
Es gilt:
* Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen 10 Personen, zusammenkommen. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht.
* Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen).
* Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 06:00 Uhr, Treffen von max. 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.
Die neue Verordnung verstärkt neuerlich den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen:
* Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) ist für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen bei BewohnerInnenkontakt verbindlich vorgeschrieben (gilt ab dem 18. Dezember).
* Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) und ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis ist für alle BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen verbindlich.* Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden (derzeit einmal).
* Die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung zu stellen.
Mehr Schutz durch MNS am Arbeitsplatz:
* Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.
* Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. SchauspielerInnen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden.
In der Verordnung werden außerdem angekündigte Änderungen im Freizeit- und Kulturbereich umgesetzt:
* Skilifte sperren am 24.12.2020 für die Bevölkerung auf. Dabei
muss bei geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) beachtet werden, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf (d.h.in einer Gondel, die von 20 Leuten benutzt werden darf, dürfen nur 10 Leute transportiert werden). Außerdem sind verpflichtend Präventionskonzepte zu erstellen.
* Ab 24.12.2020 dürfen außerdem Tierparks, Zoos und botanische Gärten zur Freizeitzwecken betreten werden. Neu ist, dass auch Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und Tierparks, Zoos und botanische Gärten ein Präventionskonzept haben müssen.
Zusätzlich schafft die Verordnung eine neue Regelung im Zusammenhang mit vorgeschriebenen Tests:
* Für Personen, die in den vergangenen drei Monaten nachweislich
wegen einer COVID-19-Infektion abgesondert waren, ergibt sich keine
Testverpflichtung.
In einem zusätzlichen Erlass werden die Bundesländer heute auch angewiesen, eine MNS-Verpflichtung für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien – wie etwa Einkaufsstraßen – zu schaffen. Hier müssen die Bezirksbehörden derartige Orte identifizieren und deutlich kennzeichnen.
Anschober abschließend: „Die kommenden Wochen mit den Feiertagen werden eine besonders wichtige Phase der Pandemie. Jetzt geht es darum, dass wir in Österreich möglichst stabil und ohne Zuwächse bei den Neuinfektionen durch die Feiertage kommen. Um einen weiteren Lockdown zu vermeiden, haben wir in manchen Bereichen die Schutzbestimmungen mit dieser Verordnung verstärkt. Mein Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist es, in diesen Feiertagen mit oft verstärkten Menschenansammlungen besonders vorsichtig zu sein, damit die Feiertage nicht zu Risikotagen werden. MNS, Mindestabstand und Hygienemaßnahmen, das Vermeiden großer Menschenansammlung, das Verringern von Kontakten, die Durchführung von Testungen – das sind Beiträge, die jeder Einzelne erfüllen kann und die uns allen mehr Sicherheit bringen.”
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Dipl.-Ing. Daniel Böhm
Pressereferent
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