Faßmann verfehlt Mindestleistung: HTU Graz kritisiert UG-Novelle

Vorgelegte Novelle legt Studierenden Hürden in den Weg und entdemokratisiert die Universitäten weiter.

Graz (OTS) – Die Hochschüler*innenschaft an der TU Graz (HTU Graz) steht weiten Teilen der durch Bundesminister Faßmann geplanten Novelle des Universitätsgesetzes kritisch gegenüber. Obwohl manche Aspekte der neuen Studienrechtsnovelle durchaus begrüßenswert sind -beispielsweise die erleichterte Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen, die Einführung eines sogenannten „Joker-Antrittes“ für die letzte im Studium absolvierte Prüfung, eine Evaluierung des Workload-ECTS-Verhältnisses oder die Berücksichtigung des dritten Geschlechts – sind die geplanten Änderungen in Summe leider deutlich zum Nachteil der Studierenden.

Die Reduktion der Prüfungstermine stellt eine enorme Erschwernis im Studium dar. “Schon jetzt konzentrieren sich Prüfungsantritte oft auf kurze Zeiträume zu Beginn und am Ende des Semesters. Zeitgleich eine Mindeststudienleistung einzuführen, um den Leistungsdruck weiter zu erhöhen, ist an Zynismus eigentlich kaum zu überbieten.”, so Carina Mazelle aus dem Vorsitzteam der HTU Graz.

Jene neue Mindeststudienleistung ist der HTU Graz allgemein ein Dorn im Auge. „Die geplanten Maßnahmen erschweren die Zugänglichkeit des Studiums für besonders belastete Studierende, bieten aber keinerlei tatsächliche Unterstützung beim Vorankommen im Studium“, so Simon Malacek, Vorsitzender der HTU Graz.

Die HTU Graz spricht sich zudem vehement gegen die geplante Entmachtung des Senates, also jenem Gremium, in dem Studienvertreter*innen neben den anderen Universitätsangehörigen wichtige Richtungsentscheidungen an der Universität treffen, aus. Da dieser aus einem größeren Personenkreis aus Vertreter*innen von Lehrenden und Studierenden besteht, findet sich dort insbesondere die eigentliche Kompetenz für die Verbesserung von Studienplänen.

Die nun vorgestellten Änderungen greifen markant in die funktionierende Arbeitsweise der Curriculaerstellung ein: Künftig könnte das Rektorat an Stelle des Senats die Struktur vorgeben; Studierendenmitsprache wird hier massiv eingeschränkt und ein demokratischer Prozess durch autoritäre Entscheidungsbefugnisse ersetzt. Auch bei der Wiederbestellung des Rektorates nach vier Jahren Amtszeit muss der Senat daher unbedingt eingebunden bleiben!

Die geplante Verjährung von Plagiarismus sorgt bei der HTU Graz vor allem für Verwirrung. „Wir wollen nach den vergangenen Tagen zwar nicht mutmaßen, wieso der ÖVP die Verjährung von Plagiarismus ein Anliegen ist, stoßen uns aber an den Prioritäten: Nach dem aktuellen Entwurf kann man nach 30 Jahren einen erschwindelten Titel nun „ersitzen“, wer aber auf ehrlichem Weg seine Prüfungsantritte nicht schafft, wird ein Leben lang vom Studium ausgeschlossen“, ärgert sich David Schöggl von der HTU Graz.

Mit dieser Novelle werden die Universitäten einmal mehr von Orten des freien Wissenserwerbs und dem demokratischen Miteinander hin zu optimierten, dem Ministerium nachgelagerten Ausbildungsstätten umgebaut. Damit geht viel von dem verloren, was Universitäten als Institutionen des gesellschaftlichen Diskurses und der Weitereinwicklung geprägt hat. Im jetzigen Zustand kann die HTU Graz der Novelle kein positives Prüfungsergebnis ausstellen.

Simon Malacek | Vorsitzender der HTU Graz
E-Mail: vorsitz@htugraz.at | Tel.: +43 664 60 873 5100

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