Anschober zur neuen Gentechnik: Kein Aufweichen der EU-Gesetze!
Österreich für konsequentes Anwenden des Vorsorgeprinzips und klare Kennzeichnung
Wien (OTS) – Der EuGH hat bereits 2018 klargestellt, dass auch die sogenannte „neue Gentechnik“ unter das Regelwerk der Gentechnik fällt. Für sie gilt deshalb das idente Zulassungsverfahren mit einer umfassenden Risikobewertung und dem Monitoring von Langzeitfolgen.
„Meine Position ist, dass es keine Gentechnik durch die Hintertür geben darf. Auch für die sogenannte neue Gentechnik gelten die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht. Diese Sicht vertreten wir offensiv bei allen Diskussionen auf EU-Ebene und ich sehe keinen Grund, hiervon künftig abzugehen“, stellt Minister Rudolf Anschober klar.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
+43-1-71100-862480
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.