Gustav Klimt/„Rosen unter Bäumen“: Stellungnahme des BMKÖS zu Restitutions-Empfehlung Frankreichs
Das BMKÖS sieht in der Empfehlung der französischen Behörden die Rechtsansicht des Kunstrückgabebeirats von 2017/2018 bestätigt.
Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nimmt die Entscheidung des französischen Kulturministeriums, den Prozess zur Rückgabe des Klimt-Gemäldes „Rosen unter Bäumen“ („Rosiers sous les arbres“) aus dem Musée d’Orsay an die Rechtsnachfolger*innen nach Nora Stiasny einzuleiten, wohlwollend zur Kenntnis.
Der Empfehlung ging eine jahrelange Diskussion voraus, die auch Auswirkungen auf die frühere Restitution des Klimt-Gemäldes „Apfelbaum II“ haben könnte.
„Die Entscheidung der französischen Behörden ist das Ergebnis der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und französischen Stellen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer in einer ersten Reaktion. „Die gute Arbeitsbeziehung zwischen den österreichischen und französischen Expertinnen und Experten zeigt sich insbesondere, was den Austausch von Informationen betrifft. Trotz der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen konnte eine Lösung gefunden werden. Ich danke allen Expertinnen und Experten für ihre Arbeit und ihr Engagement.“
Wie heute offiziell bekanntgegeben wurde, ist die beim französischen Kulturministerium eingerichtete Mission de recherche et de restitution des biens culturels spoliés entre 1933 et 1945 (MRRC) zu dem Ergebnis gelangt, dass „Rosiers sous les arbres“ zu restituieren sei.
Die Erb*innen der im Nationalsozialismus als Jüdin verfolgten Nora Stiasny hatten bereits 2001 von der Republik ein anderes Klimt-Gemälde zugesprochen bekommen – „Apfelbaum II“ aus dem Belvedere. Allerdings ist der österreichische Kunstrückgabebeirat 2017 zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei dieser Restitution um eine Verwechslung handelt. Die nunmehrige Entscheidung Frankreichs bestätigt diese Ansicht. Welche Auswirkungen die französische Entscheidung auf etwaige Ansprüche gegenüber den Erb*innen nach Nora Stiasny hat wird jedenfalls zu prüfen sein.
Hintergrundinformationen zu „Apfelbaum II“
Die lange Geschichte um die Provenienz des Ölgemäldes Apfelbaum II von Gustav Klimt begleitet die österreichische Kunstrückgabe seit nunmehr über 20 Jahren. Der Kunstrückgabebeirat empfahl am 10. Oktober 2000 einstimmig die Rückgabe des Gemäldes, das 1961 durch Schenkung auf den Todesfall nach Gustav Ucicky an die Österreichische Galerie Belvedere gekommen war. Übereignet werden sollte Apfelbaum II demgemäß an die Rechtnachfolger*innen nach Nora Stiasny, einer Tochter Amalie und Otto Zuckerkandls, die nach dem „Anschluss“ Österreichs als Jüdin verfolgt wurde. 1942 wurde sie gemeinsam mit ihrer Mutter ins Ghetto Izbica im Distrikt Lublin deportiert und vermutlich dort oder im Vernichtungslager Belzec ermordet; 1947 wurde sie für tot erklärt.
Nora Stiasny sah sich 1938 verfolgungsbedingt zum Verkauf eines Gemäldes mit der Bezeichnung „Apfelbaum“ gezwungen, das der Beirat 2000 aufgrund des damaligen Wissensstands als mit Apfelbaum II im Belvedere ident ansah. Den Verkauf von 1938 qualifizierte er als „Notverkauf“ und dementsprechend als nichtiges Rechtsgeschäft gemäß Nichtigkeitsgesetz von 1946 ([BGBl. Nr. 106/1946]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1946_106_0/1946_106_0.pd
f)).
Allerdings wurde die Frage nach der Zuordnung des Gemäldes bereits in dem damaligen Beschluss problematisiert. Deshalb gaben die Erb*innen bei der Ausfolgung des Gemäldes im November 2001, eine Haftungserklärung ab, mit der sie sich u.a. verpflichteten, das Gemälde an den Bund zurückzustellen, sollte sich herausstellen, dass dieses nicht mit dem 1938 im Eigentum von Nora Stiasny befindlichen Gemälde ident ist.
Neuerliche Zweifel an der Zuordnung der Provenienz von Apfelbaum II wurden 2015 seitens eines Rechtsnachfolgers der ebenfalls im Nationalsozialismus verfolgten Familie Lederer erhoben. Die Kommission für Provenienzforschung erstellte daher ein neues Dossier zum aktuellen Forschungsstand. 2017 beschloss der Kunstrückgabeberat, dass ein Eigentum Nora Stiasnys an dem 2000 zur Rückgabe empfohlenen Gemälde „mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen“ sei. Es spreche vielmehr „eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass […] das heute im Pariser Musée d’Orsay befindliche Gemälde von Gustav Klimt, Rosen unter Bäumen […], als ehemaliges Eigentum von Nora Stiasny anzusehen ist.“
Weiters hielt der Kunstrückgabebeirat fest, dass das im November 2001 an die Erb*innen nach Nora Stiasny ausgefolgte Gemälde mit einem Werk aus der Sammlung Lederer identisch sein könnte. Ein Nachweis könne dafür jedoch ebenso wenig erbracht werden wie für die Annahme, es liege ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vor.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6648479043
michael.weiss@bmkoes.gv.at
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