COVID-19-Testungen: Behinderung in der Berufsausübung für Pflegepersonal!
Nachdem freiberuflich Pflegende erstmals ohne ärztliche Anordnung testen dürfen, wird diese Kompetenz sofort wieder eingeschränkt – zum Nachteil der Bevölkerung
Wien (OTS) – Am 1. März 2021 kam die Legitimation der eigenständigen Testung durch freiberuflich Pflegende im Rahmen des Epidemiegesetzes. Eine längst überfällige Änderung, denn dies stellt eine große Erleichterung bei der Durchführung von Antigen-Tests an unterschiedlichen Testorten dar.
Doch nun heißt es: Einen Schritt vor, drei zurück. In der Förderrichtlinie zur betrieblichen Testung (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bundesministerium Finanzen, Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) wird diese Kompetenz umgehend wieder eingeschränkt werden. Dort wird als Voraussetzung für betriebliche Testungen gefordert, dass definierte Gesundheitsberufe (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/in, Verantwortliche/r einer Dienststelle einer Rettungsorganisation) die Aufsicht übernehmen. Auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich heißt es dazu: „Bei allen Förderungswerbern muss einmal pro Woche eine medizinisch beaufsichtigende Stelle die ordnungsgemäße Durchführung der Tests bestätigen.“
Wenn hier ein Vier-Augen-Prinzip gewünscht ist, dann können aus unserer Sicht all jene, welche zur Testung und Befundausstellung berechtigt sind, dafür herangezogen werden. Die Einschränkung auf bestimmte Berufsgruppen (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/in, Verantwortliche/r einer Dienststelle einer Rettungsorganisation) ist aus Sicht es Österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegeverbands (ÖGKV) nicht nachvollziehbar. Wenn freiberuflich Pflegende keine geförderten COVID-19-Testungen vornehmen können, kommt dies einer Beschränkung in der Berufsausübung gleich.
Darüber hinaus fordert der ÖGKV den Zugang zum geplanten „Grünen Pass“. Dort sollen künftig auch die AG-Testungen vermerkt werden. Erhalten Pflegende keinen Zugang, ist die Möglichkeit zur Testung für sie nur totes Recht. Solche Regelungen kennt man aus der Vergangenheit und sie sollen künftig im Interesse der österreichischen Gesellschaft vermieden werden. „Wir brauchen in dieser Pandemie jede verfügbare Ressource. Es ist inakzeptabel eine Berufsgruppe über die Hintertür aus der Gesundheitsversorgung auszuschließen“, sagt ÖGKV Präsidentin Mag. Elisabeth Potzmann. Deshalb muss hier eine Lösung gefunden werden, damit auch Pflegepersonen ihre Testergebnisse eintragen können.
„Im österreichischen Gesundheitssystem herrscht offenbar ein grundsätzliches Vertrauensproblem der Pflege gegenüber. Es scheint die Meinung vorzuherrschen, dass sie kontrolliert werden muss. Aus fachlicher Sicht ist dies nicht zu begründen“, sagt Potzmann.
Der ÖGKV fordert daher, die freiberuflich Pflegenden nicht durch willkürliche Bestimmungen in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu behindern.
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
+43 1 478 27 10-17
http://www.oegkv.at
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