ARBÖ: Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen verpflichtend
Auch nach Ende der situativen Winterreifenpflicht mit 15. April sind Winterreifen auf Schnee- und Eisfahrbahn vorgeschrieben.
Wien (OTS) – Der Winter gibt sich noch immer nicht geschlagen. In weiten Teilen Österreichs fällt dieser Tage nochmals viel Schnee, was bei Autolenkern, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, zu Problemen führen kann, wie ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel ausführt: „Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeute nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht. Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden.“
Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall – der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache – ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellt und die eigene Kaskoversicherung aussteigt. „Der ARBÖ empfiehlt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch außerhalb der situativen Winterreifenpflicht nur dann zu fahren, wenn am Fahrzeug Winterreifen montiert sind oder mindestens zwei Schneeketten an den sommerbereiften Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist aber nur bei einer durchgehend schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn zulässig. Und wer noch nicht gewechselt hat, sollte noch zuwarten bis stabile sommerliche Temperaturen gemessen werden“, so Mag. Martin Echsel abschließend.
ARBÖ Presseabteilung
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