Klare Handschrift des Klimavolksbegehrens im geplanten Klimaschutzgesetz

Wien (OTS) – Wie von Standard und Kronen Zeitung berichtet, greift das neue Klimaschutzgesetz einige zentrale Forderungen des Klimavolksbegehrens auf. Sollten die erwähnten Punkte umgesetzt werden, werden damit erstmals klare Rahmenbedingungen für den Klimaschutz in Österreich geschaffen.

Zahlreiche Forderungen des Klimavolksbegehrens, die auch im März im Parlament beschlossen wurden, werden laut Medienberichten im geplanten Klimaschutzgesetz umgesetzt. So sieht der Entwurf ein konkretes Treibhausgasbudget, einen Reduktionspfad zur Klimaneutralität 2040 und jährliche Emissionsgrenzen für alle Sektoren vor. “Da Österreich seine Emissionen seit 1990 nicht reduziert hat, sind diese gesetzlichen Verankerungen schon lange überfällig”, betont Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens. Die genauen, geplanten Reduktionen sind noch unbekannt, das Wegener Center sieht mindestens -57% bis 2030 als notwendig.

Auch die Einführung eines wissenschaftlichen Klimabeirates, der die Einhaltung der Reduktion überprüft, war im Antrag zum Klimavolksbegehren vom Nationalrat beschlossen worden und soll nun gesetzlich verankert werden. “Endlich wird die Wissenschaft in der entscheidenden Frage der Klimakrisenbekämpfung verbindlich eingebunden”, freut sich Rogenhofer. Sollten die Ziele verfehlt werden, muss das geplante Klimakabinett wie gefordert innerhalb von 6 Monaten unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Beirats mit Sofortmaßnahmen reagieren.

Wird dennoch die geplante Reduktion nicht erreicht, müssen Bund und Länder über den Zukunfts-Fonds in Klimaschutzmaßnahmen investieren. Aber auch Bürger*innen sollen mehr Rechte bei Nicht-Handeln des Staates eingeräumt werden. “Bisher haben wir alle Klimaziele verfehlt und wurden mit Scheinlösungen oder einzelne Leuchtturmprojekten abgespeist. Das ist keine ausreichende Antwort auf eine globale Krise! Es braucht einen ganzen juristischen Werkzeugkoffer, um Emissionsüberschreitungen unmöglich zu machen: von einem klaren Pfad, über wissenschaftliche Kontrolle und Sofortmaßnahmen, bis hin zu finanziellen Konsequenzen und der Möglichkeit Nicht-Handeln einzuklagen. Wir brauchen jetzt große Würfe für die Bewältigung der Klimakrise – das erwarte ich mir von dem Klimaschutzgesetz”, unterstreicht Rogenhofer.

Das Klimaschutzgesetz selbst ist noch nicht öffentlich. In vielen Punkten kommt es auf die konkrete Ausformulierung an. Wie sozial die Maßnahmen ausgestaltet sind, wird noch eine zentrale Frage. Auch der Umgang mit den Sektoren im Emissionshandel (ETS), die das Gesetz nicht umfasst, ist noch offen. Außerdem sollte ein klares Ausstiegsdatum aus Kohle, Öl und Gas im Erneuerbaren Wärmegesetz festgelegt und die ökosoziale Steuerreform rasch umgesetzt werden. “Wir haben keine Zeit mehr für halbe Sachen. Es braucht jetzt eine klare Richtungsentscheidung und konkrete Maßnahmen. Die nächsten Monate werden zeigen, wie ernst es den Regierungsparteien mit Klimaschutz tatsächlich ist”, schließt Rogenhofer.

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