Ab Mittwoch: AMS Wien erbittet Bestätigung über aktuellen CoV-Test, Impfung oder Genesung beim Eintritt
KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert
Wien (OTS) – In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr kontrolliert. „Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben!“
Das AMS Wien ersucht daher alle Kundinnen und Kunden ab 19. Mai 2021 um einen der folgenden Nachweise:
– Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)
– PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
– Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
– Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
– Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)
Kundinnen und Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen.
AMS Wien
Mag. Sebastian Paulick
++43 (0)50904 900514
sebastian.paulick@ams.at
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