Bischofskonferenz: Erleichterungen für Gottesdienste ab 19. Mai

Neue Rahmenordnung für Katholische Kirche: statt epidemiologischer Nachweis weiterhin Zwei-Meter-Abstand und FFP2-Maskenpflicht bei Gottesdiensten – Erleichterungen beim Gemeinde- und Chorgesang – Präventionskonzept für Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung

Wien (KAP) – Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab vereinbart haben.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr – im Sinne von geimpft, getestet oder genesen – nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte „Der Leib Christi – Amen“ nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.

„Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können“, wird im Regelwerk eingangs festgehalten. „Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe „gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp“, wird festgehalten.

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