Österreichische Ärztekammer zu Grünem Pass: Unnötiges Datensammeln ist klar abzulehnen
Das geplante Ausmaß an Datenverknüpfung im Rahmen des Grünen Passes geht für die ÖÄK deutlich zu weit. Das hohe Gut der Privatsphäre drohe zerstört zu werden.
Wien (OTS) – „Es steht außer Frage, dass die Verknüpfung von Gesundheitsdaten Vorteile hat, wenn es etwa darum geht, neue Einsatzbereiche für Medikamente zu identifizieren. Die aktuellen Pläne des Gesundheitsministeriums gehen aber deutlich zu weit“, kommentiert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, einen Gesetzesentwurf, der im Zusammenhang mit den „Grünen Pass“ auch eine Datenverknüpfung unter anderem mit der Arbeitsmarkt- und Krankenstandsstatistik sowie dem Bildungsstandregister beabsichtigt. „Diese Absicht steht im Widerspruch zu allem, was wir im Sinne des Schutzes unserer Privatsphäre erwarten können. Es ist die Pflicht der Österreichischen Ärztekammer, hier klare Kritik zu üben, da wir Ärztinnen und Ärzte im Rahmen unserer Tätigkeit darin involviert sind, dass Gesundheitsdaten gesammelt werden“, sagt Szekeres.
Karl Forstner, Leiter des ÖÄK-Referates für Telemedizin und medizinische Informatik, spricht sich deutlich dafür aus, dass hier ausschließlich Daten verknüpft werden sollen, die zum sicheren Nachweis des Immunstatus erforderlich sind. „Ich wende mich entschieden gegen das für dieses Ziel unnötige Sammeln von Daten, auch wenn ihre Verwendung durch ‚Datenschützer‘ kontrolliert werden sollte“, sagt Forstner. Der Staat habe jedes Recht dafür zu sorgen, dass der „Grüne Pass“ fälschungssicher und verlässlich in seiner Aussage sei – „aber er darf nicht über die Hintertür Daten sammeln. Damit wird das hohe Gut der Privatheit zerstört“, betont Forstner. Die Zielsetzung einer Datensammlung müsse klar umrissen sein.
Auch Dietmar Bayer, Präsident der ÖGTelemed, äußert sich kritisch zu den Plänen: „Hier werden bewusst dezentral geführte Register permanent mit Gesundheitsdaten verschmolzen und quasi vorrätig gehalten“. Bayer verlangt zudem „die gutachterliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit einer derartigen Machtfülle“.
Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
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