Hörl: „Österreichs Seilbahnen durchlaufen strengste Sicherheits-Checks!“

Fachverband gibt Einblick in strenge Sicherheitsvorkehrungen in Österreich und weist auf kontinuierliche Investitionen der Branche hin

Wien (OTS) – „Ich möchte gegenüber allen Betroffenen und Angehörigen mein tiefstes Beileid zum Ausdruck bringen“, reagiert Franz Hörl, Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf das tragische Seilbahnunglück am Lago Maggiore.

„Als wichtigen Beitrag zur Information der Bevölkerung“ verweist der Seilbahnchef in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen für heimische Anlagen. „Die strengen Auflagen für den Betrieb schaffen ein engmaschiges Sicherheitsnetz, das die Seilbahn zum mit Abstand sichersten Verkehrsmittel des Landes macht“, so Hörl. Dies geht auch regelmäßig aus den offiziellen Unfallberichten hervor, die vom parlamentarischen Verkehrsausschuss behandelt werden. Demnach liegen die Seilbahnen in Sachen vorfallsfreie Fahrten deutlich vor der Luftfahrt, der Schiene und der Schifffahrt.

Daneben schaffe auch der der kontinuierliche Investitionskurs der heimischen Unternehmen ein zusätzliches Plus in Sachen Sicherheit. „Österreichs Branche ist im internationalen Vergleich mit vielen neuen Anlagen ausgestattet, was in Folge auch die Stabilität im Betrieb erhöht und Wartungen einfacher macht“, so der Fachverbandsobmann. Allein für die vergangene Wintersaison investierten die heimischen Unternehmen rund 150 Millionen Euro für die Bereich Sicherheit, Qualität und Komfort.

Sicherheit steht an erster Stelle

Vorschriftsmäßig ist jede Anlage jährlich einer umfangreichen Hauptrevision zu unterziehen, für welche der Betriebsleiter des Seilbahnunternehmens verantwortlich ist. Darüber hinaus gilt die Überprüfung nach der Seilbahnüberprüfungsverordnung (SeilbÜV 2013 – vorhergehende Regelung von 1995). Diese unterteilt sich in „wiederkehrende Überprüfungen“, die grundsätzlich alle fünf Jahre ab Erteilung der Betriebsbewilligung erfolgt, und in „ergänzende Prüfungen“ deren Durchführung entweder von bestimmten Fristen oder den aufgelaufenen Betriebsstunden abhängt. „Wiederkehrende Überprüfungen erfolgen durch akkreditierte Inspektionsstellen. Ergänzende Prüfungen erfolgen, je nach Bauteil, entweder durch die akkreditierte Stelle, eine qualifizierte Fachfirma oder dem Hersteller“, erklärt Christian Felder, Vorsitzender des Technikerkommitee der Österreichischen Seilbahnwirtschaft.

Tritt bei wiederkehrenden Prüfungen ein Mangel hervor, der eine unmittelbare Betriebsgefahr darstellt, so muss das Unternehmen den Seilbahnbetrieb, ohne auf eine behördliche Verfügung zu warten, sofort einstellen. Dies auch dann, wenn sich herausstellt, dass die ergänzende Prüfung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt ist. Eine Wiederaufnahme des Betriebs kann erst mit einer behördlichen Genehmigung bzw. nach Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung erfolgen. Die Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften und periodische Kontrollen, vorgegeben durch die jeweiligen Seilbahnhersteller, müssen vom Betriebsleiter des Seilbahnunternehmens und seinen geschulten Mitarbeitern genauestens eingehalten und nachweislich umgesetzt werden. Diese Überprüfungen unterteilen sich in tägliche Kontrollen (vor Aufnahme des Betriebs – während des Betriebs – nach Betriebsschluss) sowie in wöchentliche und monatliche Prüfintervalle.

„Auch in Bezug auf das Seil werden regelmäßige Überprüfungen durchgeführt. Zum einen erfolgt dies durch die monatliche visuelle Seilkontrolle die eine Erkennung von Drahtbrüchen, die sich an der Seilaußenseite befinden und somit ein rechtzeitiges Erkennung eines angehenden Schadens sicherstellt“, so Felder. Zum anderen werde das Seil durch ein magnetinduktives Prüfverfahren untersucht, wobei die Untersuchungsfristen zwischen 4 Jahren (für neue Förderseile) und 6 Jahren (für neue Trag- und Zugseile) schwanken. Diese Fristen verkürzen sich jedoch mit zunehmender Verwendungsdauer eines Seiles und werden aufgrund des Gesamtzustandes des Seiles vom Prüfer festgelegt. Sie sind so zu wählen, dass bis zur nächsten Untersuchung keine unzulässige Schadensentwicklung zu erwarten ist. Sämtliche auf das Seil bezogene Kontrollen werden, so Felder, im Meldebogen für Stahldrahtseile dokumentiert. (PWK 258/DFS)

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