Graureiher angeschossen – Tierschutz Austria erstattet Anzeige
Wildvogel von Projektil lebensgefährlich verletzt. Tierschutz Austria erstattet Anzeige wegen Tierquälerei und Verstoßes gegen die NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung.
Vösendorf (OTS) – Kürzlich wurde ein schwerverletzter Graureiher im Tierschutzhaus Vösendorf von Tierschutz Austria (der neue Auftritt des Wiener Tierschutzvereins) eingeliefert. Das Tier wurde in einem Garten in Lanzendorf (Niederösterreich, Bezirk Bruck an der Leitha) entdeckt. Der Vogel war flugunfähig und ließ sich nahezu problemlos einfangen, war allerdings kein gutes Zeichen ist. Bereits beim Fund war offensichtlich, dass ein Flügel des Reihers schwer verletzt war und ein erster Verdacht keimte auf.
Dieser erhärtete sich dann im Tierschutzhaus Vösendorf. Die Erstuntersuchung inklusive Röntgen durch die TSA-TierärztInnen bestätigte, dass das Wildtier angeschossen wurde. Im Schultergelenk des Graureihers steckte das Projektil eines Luftdruckgewehrs, welches dem Tier enorme Schmerzen und Qualen beriet. Aufgrund der Schwere der Verletzung konnte der Flügel nicht amputiert werden und das Tier musste leider euthanasiert werden.
Anzeige wegen Tierquälerei
Tierschutz Austria hat daher Anzeige wegen Tierquälerei und wegen Verstoßes gegen die NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung erstattet. Die Verordnung sieht vor, dass Graureiher vorrangig (gelinderes Mittel) vertrieben werden müssen. Dafür dürfen nur optische und akustische Hilfsmittel verwendet werden. Im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen, dürfen sie zwar vom 16. August bis 31. Jänner bejagt werden, aber auch nur dann, wenn die Vertreibung durch optische und akustische Hilfsmittel nachweislich nicht geholfen hat.
Professionelles Monitoring nötig
Der Einsatz eines Luftdruckgewehrs entspricht diesen „Hilfsmitteln“ jedenfalls nicht. Noch dazu ist das Tier verbotener Weise vor dem 16. August geschossen worden. „Der Graureiher hätte bloß vertrieben werden dürfen. Sollte sich bestätigen, dass hier ein Jäger oder Fischer versucht hat, das Tier zu erschießen – noch dazu in der Brut und Aufzuchtzeit – so ist das besonders verwerflich“, sagt Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic. Zudem seien angebliche fischökologische Schäden durch Graureiher oder Kormorane weder erwiesen, noch durch wissenschaftliches Monitoring gesichert und stellen daher eine bloße Behauptung der Jagd- und Fischereiwirtschaft dar. Denn auf dem Speiseplan der Tiere, die täglich nur 300 bis 500 Gramm an Nahrung zu sich nehmen, stehen neben Weißfischen auch Frösche, Molche oder Wühlmäuse. „Ein langfristiges, wissenschaftliches Monitoring ist unbedingt notwendig. Es kann nicht auf Zählungen der Fischer, die ja nachweislich ein rein ökonomisches Interesse haben, zurückgegriffen werden“, so Petrovic.
TSA fordert Schutzstatus für Graureiher
Der Graureiher unterliegt dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er müsste ganzjährig geschont werden und findet sich auch auf der roten Liste gefährdeter Arten mit dem Zusatz, dass eine Gefährdung droht. Im niederösterreichischen Jagdgesetz wird er allerdings als jagdbares Tier geführt. „Wir fordern daher die sofortige Streichung des Graureihers aus der Liste der jagdbaren Arten. Eigentlich müsste der Gaureiher unter die niederösterreichische Artenschutzverordnung fallen“, so Petrovic.
Mag. (FH) Oliver Bayer
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