Abfallwirtschaftsgesetz: Novelle bringt statt Rückbau von Bürokratie neue Regulierungsschübe

WKÖ übt Kritik an Mehrweg-Quoten und Zusatzkosten und vermisst Ballastabwurf zur Erleichterung der Kreislaufwirtschaft

Wien (OTS) – Betriebe sehnen sich nach Bürokratieabbau, der Entwurf des Klimaministeriums für eine Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)-Novelle zieht die Regulierungsschrauben dagegen weiter an. Zu diesem Schluss kommt die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in ihrer Begutachtung der AWG-Novelle. Die sachliche Berechtigung für „noch mehr Regulierung“ erscheint aus Sicht der WKÖ oft fragwürdig.

Die WKÖ bekennt sich zu einer zukunftsweisenden nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, deren Ausbau in den letzten Jahrzehnten gemeinsam von Handel, Herstellern und Sammel- und Verwertungssystemen – auch dank hoher Akzeptanz der Konsumentinnen und Konsumenten -erfolgreich vorangetrieben wurde. Sie bekennt sich auch zu den notwendigen Rahmenbedingungen, um so viele Reststoffe wie möglich als Ersatz für Rohstoffe ressourcenschonend zurückzugewinnen.

Nun bei Getränken mittels Quoten vorzuschreiben, was im Regal zu stehen hat, egal ob es Nachfrage gibt oder nicht, ist für die WKÖ aber nicht zielführend. Das verursacht Kosten, die das Einkaufen verteuern. Die Wirtschaft verfolgt hingegen einen bedarfsorientierten Ansatz, bei dem sich der Konsument diese Kosten erspart. Wie die Praxis zeigt, erfreuen sich attraktive Mehrwegangebote der Hersteller und des Handels beim Konsumenten, zunehmender Beliebtheit, auch in Segmenten wie Milch und Limonade.

Zudem stellen Quoten den Handel vor komplexe Herausforderungen. Sie zwingen ihn dazu, Produkte aus dem Regal zu nehmen, wenn eine Unterschreitung der Quote droht. Das schädigt lokale Hersteller, die keine Mehrwegabfüllanlage haben. Ihnen wäre mit einer finanziellen Förderung mehr geholfen.

Unzutreffend ist die Annahme, dass Mehrweg prinzipiell umweltfreundlicher ist als Einweg, das war in Zeiten der Deponierung der Wertstoffe so, die längst überwunden sind. Ökobilanzen belegen, dass bei längeren Transportdistanzen optimierte Einweggebinde in der Regel besser abschneiden, hier bewirkt ein Umstieg auf Mehrweg keine ökologische Verbesserung. Aus Sicht der Wirtschaft fehlen daher auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür, Mehrwegangebote vorzuschreiben.

Bahntransport auf kurzen Strecken funktioniert in der Praxis oft schwer

Gut gemeint mag der „Bahnzwang“ sein: Laut Entwurf sollen Abfälle künftig auch über kürzere Distanzen mit der Bahn transportiert werden. Der einfache Zugang zur Bahnverladung ist aber nicht immer vorhanden. In der Praxis werden marktgerechte Angebote gerne genutzt, wenn es sie gibt – und hier ist der Hebel anzusetzen. Außerdem kann die Bahn ihre ökologischen Vorteile am besten bei Distanzen von mehreren Hundert Kilometern ausspielen. Dort ist auch am meisten CO2-Einsparung zu erreichen.

Das geplante Importverbot für bestimmte Abfälle zur Deponierung berücksichtigt nicht, dass Österreich mit anderen europäischen Ländern in Sachen Abfallverbringung zutiefst vernetzt ist. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nützt beiden Seiten – Import- und Exportland, das Anstreben einer Entsorgungsautarkie ist gerade für Österreich nicht zielführend, das selbst mehr auf Exporte angewiesen ist als andere Länder. Abfall- und Kreislaufwirtschaft findet – gerade in der Europäischen Union – überregional statt und nicht nur national.

Positiv zu bewerten ist der Vorschlag des Klimaministeriums, den Handel vor Grau-Importen via Internet zu schützen, die ihren Umweltbeitrag nicht bezahlen. Direktimporte müssen künftig ihre Entsorgungskosten genauso bezahlen und effektiv kontrolliert werden wie die Waren, die der heimische Handel abgibt, dies ist ein Gebot der Fairness.

In Summe allerdings hätte das hochkomplexe österreichische Abfallrecht nach Ansicht der WKÖ eine Vereinfachung und Straffung vertragen. Davon findet sich in der Novelle leider nichts. Anstatt die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, erhöht der vorgelegte Begutachtungsentwurf sowohl für Betriebe als auch für Behörden den Bürokratieaufwand. (PWK 288/DFS)

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