Ottenschläger: 36 Fragen an die Verkehrsministerin zum ASFINAG-Bauprogramm
ÖVP-Verkehrssprecher bringt parlamentarische Anfrage ein, verlangt Fakten für alle Beteiligten auf den Tisch zu legen
Wien (OTS) – „Es geht mir in meiner parlamentarischen Anfrage im Wesentlichen darum, Transparenz in den Evaluierungsprozess des ASFINAG-Bauprogrammes zu bringen“, so ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. „Viele direkt-Betroffene über alle Länder- und Parteigrenzen hinweg waren sehr überrascht und sind nun nachvollziehbarerweise auch verunsichert“, so der Abgeordnete zum Nationalrat: „Wir brauchen Planungssicherheit für alle Beteiligten“. Ottenschläger fragt in seiner Anfrage etwa auch, wie der ASFINAG mitgeteilt wurde, dass Projekte des Bauprogramms einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden sollen und wer diese kolportierte „Weisung“ erteilt hat. „Die ASFINAG gehört zwar zu 100 Prozent der Republik Österreich, ist aber eine privatrechtlich geführte Aktiengesellschaft mit einem weisungsungebundenen Vorstand“, so Ottenschläger. „Ich möchte wissen, wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) seine Rolle als Eigentümervertreterin versteht und operativ wahrnimmt“, so der ÖVP-Verkehrssprecher.
Welche Projekte sind konkret gestoppt und von dieser Evaluierung betroffen?
Neben der politischen Dimension sei natürlich von besonderem Interesse, welche Projekte konkret betroffen sind. „Im speziellen möchte ich wissen, ob auch sicherheitsrelevante Sanierungsarbeiten, sich bereits im Bau befindliche Projekte und jene Vorhaben, für die es bereits eine behördliche Genehmigung gibt, betroffen sind“, sagt Ottenschläger. „Sollte es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommen, möchte ich den Umfang wissen“, so der Verkehrssprecher der Volkspartei. „Aufgrund der großen Verunsicherung bitte ich auch um eine möglichst zeitnahe Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage“, so der Abgeordnete. „Es braucht eine sachliche Debatte mit allen Beteiligten und einen transparenten Evaluierungsprozess, der alle relevanten Faktoren mitberücksichtigt“, so Ottenschläger abschließend. Anbei noch die 36 Fragen an Bundesministerin Gewessler:
1. In welcher Form haben Sie der ASFINAG mitgeteilt, dass Neubau-und Kapazitätserweiterungsprojekte des Bauprogramms einer umfassenden Evaluierung in Hinblick auf die Zielsetzung des Regierungsprogramms 2020 unterzogen werden sollen?
2. Was ist der konkrete Inhalt dieses Schreibens?
3. Warum haben Sie entschieden, alle Bauprojekte des ASFINAG per Weisung stoppen und evaluieren zu lassen?
4. Wer hat diese kolportierte „Weisung“ in welcher Form der ASFINAG wann zugestellt?
5. Haben Sie selbst diese „Weisung“ in Auftrag gegeben?
6. Wenn nein, wer war sonst in diese Entscheidung seitens des Kabinetts und/oder des Ressorts eingebunden?
7. Ist rechtlich gesichert, dass die Eigentümervertreterin einer Aktiengesellschaft bzw. dem Vorstand dieser eine Weisung erteilen kann?
8. Wer ist in Ihrem Ministerium zu solchen Akten befugt?
9. Gilt dies für alle Beteiligungen Ihres Hauses oder nur für die ASFINAG?
10. Wie gestaltet sich die Evaluierung der Projekte aus dem ASFINAG-Bauprogramm in inhaltlicher und zeitlicher Perspektive?
11. Welche Projekte der ASFINAG sind konkret gestoppt und von dieser Evaluierung betroffen?
12. Sind auch in Bau befindliche Projekte betroffen?
13. Welche dieser Projekte sind für die Verkehrssicherheit relevant?
14. Sind Projekte, für die es bereits entsprechende behördliche Genehmigungen gibt, betroffen?
15. Können Sie sicherstellen, dass es durch die Evaluierung nicht zu einer technischen oder zeitlichen Verhinderung des Baus bereits genehmigter Projekte kommt?
16. Wenn nein, wie lange werden sich die Projekte im Einzelnen verzögern?
17. Welche Kosten entstehen durch die Verzögerungen?
18. Ab wann werden wieder Ausschreibungen für etwaige Bauphasen oder bauliche Vorbereitungsmaßnahmen wie Grabungen, Bodenerkundungen, öffentlich-rechtliche Anzeigen, etc. möglich sein?
19. Welche Daten, Grundlagen und Überlegungen, werden für den Evaluierungsprozess herangezogen?
20. Werden in diesen Evaluierungsprozess die betroffenen Länder und Gemeinden miteinbezogen werden?
21. Werden Sie bei der Evaluierung auch das Thema Verkehrssicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs, die im Sinne des Klimaschutzes ist, bewerten lassen?
22. Wie erfolgt die Abwägung unterschiedlicher Interessen?
23. Wie wird bei der Evaluierung auf die derzeit vom Individualverkehr betroffene Bevölkerung Rücksicht genommen, die sich durch die Bauprojekte eine Entlastung erwartet hat?
24. Welche Expertinnen und Experten werden bei der Evaluierung beigezogen?
25. Wann soll der Evaluierungsprozess abgeschlossen sein?
26. Wer wurde mit der Durchführung dieses Evaluierungsprozesses beauftragt?
27. Wann erwarten Sie erste Ergebnisse und wie werden diese kommuniziert?
28. Welche Stakeholder werden in den Evaluierungsprozess einbezogen?
29. Wie werden sich die Ergebnisse der Evaluierungen auf die einzelnen betroffenen Projekte auswirken (Bitte um die Angabe der zu erwartenden Verzögerungen von allen betroffenen Projekten)?
30. Sind Verzögerungen von Projekten zu erwarten, bei denen Sanierungsarbeiten auf Bestandsstrecken im Sinne der Verkehrssicherheit durchgeführt werden?
31. Sind Verzögerungen bei der Errichtung von Lärmschutzwänden oder anderer Lärmschutzmaßnahmen, die für die Lebensqualität betroffener Anrainerinnen und Anrainer wichtig sind, zu erwarten?
32. Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Wien prüfen laut Medienberichten im Falle eines Projekt-Stopp des Lobautunnelprojekts juristische Schritte, die Stadtentwicklungsprojekte in Aspern stünden auf der Kippe, Wohnungen für 60.000 Menschen könnten damit nicht gebaut werden. Wie beurteilen Sie diese möglichen rechtlichen Schritte?
33. Welche Auswirkungen hätte eine Einstellung des Lobautunnel-Projektes für die geplante Stadtstraße und damit verbunden die weitere Stadtentwicklung des 21. und des 22. Wiener Gemeindebezirkes?
34. Warum ist die oben erwähnte wasserrechtliche Anzeige zur S1 noch nicht ergangen, obwohl diese schon vor der jüngsten Weisung erfolgen hätte können?
35. Ist es korrekt, dass die zwischen Land Tirol und ASFINAG vereinbarte Umplanung der Autobahnanschlussstelle Schwaz seitens des Ministeriums abgelehnt wurde?
36. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen könnten etwaige Absagen oder Verzögerungen von geplanten ASFINAG-Projekten kurz-, mittelfristig und langfristig haben? (Schluss)
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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