Reisepässe: Hauptausschuss billigt Neugestaltung
Neue Reisepässe werden ab 1. Juli 2023 ausgestellt
Wien (PK) – Mit 2. August 2021 will Innenminister Karl Nehammer eine geänderte Reisepassverordnung erlassen, um die heuer im Juni beschlossene Novelle zum Passgesetz termingerecht umzusetzen. Neben dem Außenminister muss auch der Hauptausschuss des Nationalrats einer Änderung der Passverordnung (115/HA) zustimmen, was er vor Beginn der heutigen Nationalratssitzung einstimmig getan hat.
Mit der neuen Verordnung wird die Ausgestaltung von Personalausweisen ebenfalls geändert. Kern der angestrebten Neugestaltung von österreichischen Reisedokumenten ist die Einführung höherer Sicherheitsstandards auf Grundlage einer diesbezüglichen EU-Verordnung. Demnach müssen Personalausweise künftig genauso wie Pässe mit eingebauten elektronischen Datenträgern ausgestattet werden. Bei Reisepässen wird die Personaldatenseite aus Kunststoff bestehen, zusätzlich sollen Sekundärbilder in Pässen und Personalausweisen den Aufwand für Manipulationen erhöhen und damit FälscherInnen abschrecken.
Die neuen Reisepässe werden ab 1. Juli 2023 ausgestellt, allerdings dürfen bestehende Vorräte an Passmustern bis 30. Juni 2024 verbraucht werden. (Schluss) keg
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