SPÖ-Yilmaz begrüßt VfGH-Entscheidung zu Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende

Weiterhin strikt zwischen Flucht- und Arbeitsmigration unterscheiden

Wien (OTS/SK) – „Ich begrüße das Urteil des VfGH bezüglich des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende“, erklärte SPÖ-Integrationssprecherin Nurten Yilmaz Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Zugleich müsse an der strikten Trennung zwischen Flucht- und Arbeitsmigration festgehalten werden. Es mache aber Sinn, wenn eine Person, die länger als neun Monate auf ihren Asylbescheid wartet, etwas tun kann – eine Ausbildung machen, einen Sprachkurs besuchen und nach einiger Zeit auch arbeiten kann. Egal, ob sie danach einmal abgeschoben wird oder nicht. ****

Zum einen haben Menschen ein Recht darauf etwas zu tun, zum anderen wird dadurch verhindert, dass sie „auf blöde Gedanken kommen“, so die SPÖ-Integrationssprecherin. Basis für derartige Tätigkeiten muss immer die EU-Aufnahmerichtlinie sein, die festlegt, dass erst nach frühestens neun Monaten die Möglichkeit besteht einer Beschäftigung oder Ausbildung nachzugehen. Bislang war diese Möglichkeit für Asylsuchende auf Erntehelfer, selbstständige Prostitution oder Zeitungsausträger beschränkt. Wichtig ist auch sicherzustellen, dass es zu keinem Lohndumping bzw. der Verdrängung von Österreicher*innen oder hier lebender Arbeitnehmer*innen kommt. Wobei sich die Frage nach dem Arbeitsmarktzugang gar nicht stellen würde, wenn die Asylverfahren schneller abgewickelt werden würden. Denn länger als neun Monate sollte eigentlich kein Asylverfahren dauern, wie Yilmaz abschließend anmerkte. (Schluss) PP/up

SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klub@spoe.at
https://klub.spoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.