BMLRT zu Hochwasser in Hallein: Einsprüche haben Umsetzung von Schutzmaßnahmen verzögert

Wien (OTS) – Seit gestern, 17. Juli, haben Starkregenereignisse im Raum Hallein/Dürnberg eine Hochwasserwelle ausgelöst, die zur Überflutung der historischen Altstadt von Hallein geführt haben. Niederschläge von 120 mm und mehr haben diese Hochwasserwelle in so hoher Geschwindigkeit entstehen lassen, wodurch Warnungs- und Evakuierungsmaßnahmen praktisch nicht möglich waren.

Ursache für die Überflutungen ist der Kotbach, ein Wildbach am östlichen Abhang des Dürnberges (Salzberg) mit einer Fläche von 7,82 km² und 7 steilen Teileinzugsgebieten, teilweise auf deutschem Staatsgebiet. Das Hochwasserereignis führte zur Überflutung und Verschlammung des Altstadtzentrums, Holz und grobes Geröll wurden durch die bestehenden Verbauungsmaßnahmen zurückgehalten.

Gefahrenzonenplan Hallein

Die Altstadt von Hallein liegt lt. geltendem Gefahrenzonenplan in der Roten und Gelben Gefahrenzone. Besonders kritisch sind die beengten Abflussverhältnisse im dicht verbauten Unterlauf des Baches bis zur Mündung in die Salzach. Etwa 60 Gebäude (Mehr- und Einfamilienhäuser, Geschäfte, Hotels etc.) liegen weiterhin in der Roten Gefahrenzone, ca. 300 Gebäude in der Gelben Gefahrenzone.

Weil die bestehenden Verbauungsmaßnahmen am Kotbach bisher nur einen unzureichenden Schutz vor Wildbachgefahren bieten, wurde im Jahr 2014 ein Schutzprojekt geplant, das 2016 vom Bund und dem Land Salzburg genehmigt wurde.

Das Projekt hat Gesamtkosten von 6,3 Mio. Euro (davon 58 Prozent Bund) und umfasst im Wesentlichen Maßnahmen des Geschiebe- und Wildholzrückhalts, Hochwasserrückhaltemaßnahmen sowie die Sanierung des Unterlaufgerinnes. Das Projekt hat auch einen „Bypass“ vorgesehen, um Hochwasser abzuleiten und die Innenstadt von Hallein vor derartigen Ereignissen zu schützen.

Das Genehmigungsverfahren dafür läuft seit 2016 und konnte aufgrund von Einsprüchen des Naturschutzbundes Salzburg bis Ende 2020 nicht umgesetzt werden. Die Einsprüche hatten das Ziel, wirksame Sperrbauwerke zu verhindern, weil man das Landschaftsbild gefährdet sah. Das Verfahren ist bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen und hat eine Umsetzung der Schutzmaßnahmen daher um Jahre verzögert.

Mit Dezember 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die bescheidmäßige Rechtsgrundlage für die Freigabe der Projektumsetzung erteilt. Mit der Revisionsentscheidung des VwGH vom 11.Mai 2021 wurde die Revision des Naturschutzbundes Salzburg als unbegründet abgewiesen. Seit Anfang 2021 ist die Wildbach- und Lawinenverbauung intensiv mit der Umsetzung des Projektes befasst und hat Maßnahmen im Ausmaß von 750.000 Euro realisiert. Fertig gestellt wurde vor allem ein neuer Geschiebefilter im Kotbach – Hauptbach, die Hochwasserretetionsmaßnahmen konnten hingegen aufgrund der kurzen Bauzeit noch nicht fertiggestellt werden.

Das Projekt Kotbach wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung mit Nachdruck fortgesetzt werden, um den fehlenden Hochwasserschutz für Hallein ehestmöglich herzustellen.

Die Schäden im Einzugsgebiet können im Zuge dieser Maßnahmen ebenfalls rasch behoben werden. Die finanziellen Mittel des Bundes zur Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen stehen zur Verfügung bereit und werden so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
0171100606918
daniel.kosak@bmlrt.gv.at
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