AK 2: Klarere Kreditangebote für KonsumentInnen!
Neue EU Verbraucherkreditregeln verbessern – KonumentInnen brauchen bessere Informationen zum Kreditangebot – AK hat neue Kredit-Checkliste zum besseren Angebotsvergleich erstellt
Wien (OTS) – Die AK will Nachschärfungen in der von der EU vorgelegten Novelle zur Verbraucherkreditrichtlinie. So soll die neu vorgesehene Standardübersicht mit wichtigen Kreditinfos gleich am Beginn stehen. Zudem müssen die Regeln für die Kreditwerbung hinsichtlich der Zahlenangaben verbessert werden, weiters braucht es genauere Angaben bei Gesamtkosten und effektiven Jahreszins.
Die EU Kommission hat im Juli 2021 eine Novelle zur Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt, in dem einige Neuerungen vorgesehen sind. Die AK fordert:
+ Standardinformationen – Wichtiges vorne: Die neu vorgesehene „Standardübersicht“ mit den wichtigsten Punkten zum Konsumkreditangebot sollte ins Zentrum der Informationen gerückt werden. So können KonsumentInnen den wesentlichen Inhalt des Kreditvertrages leichter und schneller erfassen. Das wäre auch für Online-Verträge und Handys gut geeignet. Effektivzinssatz und Gesamtbetrag sollten deutlich hervorgehoben werden. Bankeigene Konditionenblätter mit vielen Info-Lücken sollen nicht mehr erlaubt sein.
+ Konkretere Vorschriften für Kreditwerbung: Die bestehende Regulierung für Zahlenangaben in Kreditwerbungen ist nicht ausreichend. Derzeit werden – trotz der bestehenden Vorschriften – noch immer viele Lockangebote gemacht, die nicht aussagekräftig und irreführend sind. Künftig soll Zahlenwerbung in Kreditwerbungen strenger geregelt werden. Der effektive Jahreszins soll künftig deutlich hervorgehoben und nicht mehr – wie üblich – in kleingedruckten Fußnoten versteckt werden dürfen. Zusätzliche Zahlenangaben über das repräsentative Beispiel hinaus, etwa zu niedrige Kreditzinsen, die Normalverdiener nie erhalten können, sollen nicht mehr erlaubt sein.
+ Bessere Angaben von Gesamtkosten und effektiven Jahreszins: Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen von der Bank nur verlangte Kreditversicherungen in die Gesamtkosten des Kredites eingerechnet werden. Diese allzu dehnbare Bestimmung soll fallen:
Kreditversicherungen sollen immer in den Effektivzinssatz oder in die Gesamtkosten eingerechnet werden – egal, ob sie freiwillig abgeschlossen oder von der Bank verlangt sind.
Die AK hat eine neue „Checkliste für Konsumkredite“ erstellt – KonsumentInnen können damit verschiedene Kreditangebote leichter vergleichen.
SERVICE: Den AK Praxistest zu den Konsumkrediten sowie die Checkliste finden Sie unter www.ak.at/mysteryshopping-kredite.
Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
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