Blümel: Steuerfahndung erreichte 2020 im Kampf gegen Betrüger Mehrergebnis von 172 Mio. Euro

Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung

Wien (OTS) – Finanzminister Gernot Blümel zieht Bilanz über die Arbeit der Steuerfahndung im Jahr 2020. So haben die 193 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr 527 Fälle bearbeitet und abgeschlossen. Das führte – trotz schwieriger Arbeitsbedingungen – im Krisenjahr zu einem Mehrergebnis für den österreichischen Steuerzahler von rund 172 Millionen Euro. Blümel:
„Unsere Fahndungsteams haben auch im Jahr der Coronapandemie höchst erfolgreich gegen Steuerhinterzieher und Betrüger gekämpft. Damit leistete die Steuerfahndung auch einen wichtigen Beitrag für fairen Wettbewerb und Steuergerechtigkeit. Die Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer hält sich an die Gesetze und zahlt ordnungsgemäß Abgaben und Steuern. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und schadet nicht nur den ehrlichen Unternehmern, sondern insgesamt dem Ruf der Wirtschaft. Wir werden weiter hart gegen Steuerhinterziehung vorgehen und ein schwarzes Schaf nach dem anderen aus dem Verkehr ziehen“.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 66 Zwangsmaßnahmen durch die Steuerfahndung durchgeführt, darunter 53 Hausdurchsuchungen an 190 Einsatzorten. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 65.000 Gigabyte an IT-Daten sichergestellt. Darüber hinaus führten die Fahnderinnen und Fahnder 48 abgabenrechtliche Prüfungsmaßnahmen wie Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen durch.

Die Steuerfahndung ist eine bundesweit tätige Spezialeinheit für Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Teil der Steuerfahndung ist das Central Liaison Office (CLO), das die gesamte internationale Amtshilfe mit einem abgabenrechtlichen Schwerpunkt sowie die Rechtshilfe in finanzstrafrechtlichen Verfahren durchführt. Das CLO bearbeitete im Jahr 2020 rund 6.900 Fälle und trug damit wesentlich zum Kampf gegen international agierende Steuerbetrüger bei.

Ausgewählte spektakuläre Erfolge der Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder

Kulinarische Steuerhinterziehung betrieb ein Großhändler für Lebensmittel mit Sitz in Wien, der österreichweit vor allem chinesische, japanische sowie weitere asiatische Restaurants belieferte. Dabei räumte der Lebensmittellieferant seinen Kunden die Möglichkeit ein, Wareneinkäufe auf mehrere Rechnungen zu splitten, wobei nur ein Teil davon in die Buchhaltung der Restaurants aufgenommen wurde und die restlichen Waren „schwarz“ verkauft wurden. Im Zuge der Ermittlungen fanden Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Restaurants in ganz Österreich statt, wobei zahlreiche Unterlagen sowie Bargeld im Wert von rund 300.000 Euro beschlagnahmt wurden. In Summe wurden hinterzogene Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro festgestellt. Die Lieferfirma und die Restaurants müssen nun die Steuern nachzahlen und müssen zusätzlich im Rahmen der laufenden Gerichtsverfahren mit massiven Strafzahlungen rechnen.

Eine vorübergehende Flucht in die Türkei hielt ein Unternehmer in Oberösterreich für die Lösung seiner Probleme mit der Steuerfahndung. Zuvor hatte eine Prüfung seiner Firma mehr Fragen als Antworten aufgeworfen und eine Hausdurchsuchung hatte ergeben, dass der Unternehmer über ein Firmennetzwerk mit rund zwölf Firmen verfügte und das nur konstruiert worden war, um Steuern zu hinterziehen. Das Betrugsmodell war im Wesentlichen die Dienstleistung der Urkundenfälschung indem der Unternehmer gefälschte Rechnungen, Bestätigungen, Verbringungsnachweise, Frachtpapiere und andere Dokumente ausstellte, wodurch seine Kunden Ware schwarz ein- und weiterverkaufen konnten und sich unrechtmäßig Vorsteuer auszahlen ließen. Die Beweise dafür wurden in der Hosentasche des Unternehmers auf einem USB-Stick gefunden. In Summe hat er nicht nur selbst Steuerhinterziehung in Höhe von rund 800.000 Euro begangen, sondern war einerseits dadurch Dreh- und Angelpunkt für die Schwarzumsätze von Unternehmern, die sich Scheinrechnungen ausstellen ließen und so Scheingeschäfte vortäuschten und andererseits war er dadurch auch Beitragstäter für die Steuerhinterziehungen seiner „Geschäftspartner“. Während der Täter im Ermittlungsverfahren noch geständig war, setzte er sich vor dem Gerichtsverfahren im Jahr 2017 in die Türkei ab. 2020 kam die überraschende Wendung: Der Unternehmer wurde in Pasching von einem Bekannten in einem Einkaufszentrum gesichtet. Dieser verständigte die Behörden und im Zuge einer Fahndung erfolgte die Festnahme. Mittlerweile ergingen die nicht rechtskräftigen Urteile: Der Erstangeklagte wurde zu insgesamt 40 Monaten Haft, davon 24 unbedingt, zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro und zu einer Schadenswiedergutmachung von 634.434,59 Euro verurteilt. Der angeklagte Unternehmensverband erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 800.000 Euro.

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