AK Klein: Kinderbetreuungsgeld längst reformreif!

Aktuelles Gesetz birgt viele Schikanen für Eltern

Wien (OTS) – „Das Kinderbetreuungsgeld ist eine wichtige Leistung des Sozialstaats. Aber das Kinderbetreuungsgeldgesetz lässt sich leider mit dem Label ‚kompliziert und schikanös‘ am besten charakterisieren“, kritisiert AK Direktor Christoph Klein. In der AK Beratung mehren sich Fälle, bei denen Eltern die finanzielle Unterstützung entweder verweigert wurde, nicht in voller Höhe ausbezahlt wurde oder sogar zurückbezahlt werden musste. Oft enden diese Fälle vor Gericht. „Was Eltern brauchen ist Unterstützung, keine Schikanen. Das Gesetz gehört jetzt geändert“, fordert Klein.

Traurig, aber wahr: Den Eltern eines kleinen Mädchens, das zur Corona-Hochrisikogruppe gehört, wurde von ärztlicher Seite geraten, zwei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu verschieben. Das Risiko einer Ansteckung war zu groß. Dennoch forderte die ÖGK das Kinderbetreuungsgeld zurück. Dank der juristischen Hilfe durch die AK mussten die Eltern letztendlich nichts zurückzahlen. „Das ist kein Einzelfall. Wir unterstützen viele Betroffene vor Gericht. Manchmal haben wir gewonnen, aber leider oft auch verloren, weil das Gesetz selbst bzw. der Ministerialerlass zu seiner Umsetzung voll von Schikanen ist“, sagt AK Direktor Klein.

Hier 7 typische Fälle, bei denen der Amtsschimmel kräftig wiehert:

+ Einem frisch gebackenen Vater wird das Geld für den Papamonat gestrichen. Grund: Seine Frau und das Kind mussten nach der Geburt fünf Tage im Spital bleiben. Laut Gesetz gibt es aber das Geld nur, wenn die Familie 28 Tage lang am gemeinsamen Wohnsitz war. Und der Spitalsaufenthalt gilt nach dem Erlass als Abwesenheit vom Wohnsitz, was mit der Streichung des Einkommens des Vaters im Papamonat bestraft wird!

+ Drei Wochen nach der Antragstellung bekam eine Mutter mitgeteilt, sie hätte das falsche Kinderbetreuungsgeld-Modell gewählt. Ein Umstieg war nicht mehr möglich, denn das hätte die Frau laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag erledigen müssen – also bevor sie es überhaupt wissen konnte! Statt der ihr zustehenden 1.600 Euro erhielt die Frau nur 1.000 Euro.

+ Krisenpflegeltern springen ein, wenn Feuer am Dach ist. Etwa, wenn Kinder aufgrund von Gewalt oder Drogen von ihren Eltern getrennt werden müssen. Bis sie einen Pflegeplatz bekommen, vergehen im Schnitt eineinhalb bis zwei Monate. Krisenpflegeeltern erhalten das Kinderbetreuungsgeld aber erst ab drei Monaten, leisten ihre besonders schwierige und verantwortungsvolle Feuerwehraufgabe also in der Regel ohne Kinderbetreuungsgeld!

+ Arbeitsplatz: Salzburg, Wohnort: Bayern. Nach ihrer Karenz wollte eine Mutter Teilzeit arbeiten, die Firma lehnte das ab, das Arbeitsverhältnis wird beendet. Sie musste das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Grund laut Gesetzgeber: Keine Rückkehr in den Job, Wohnort im Ausland, der Ministerialerlass unterstellt der Mutter in diesem Fall pauschal, sie habe die Arbeit nicht mehr antreten wollen, es handle sich also um eine „Scheinkarenz“.

+ Mutter arbeitet in Österreich, Vater in der Slowakei. Er erhält von der Slowakei KEIN Kinderbetreuungsgeld. Die Behörde in Österreich will das nicht glauben, verlangt eine Bescheinigung. Nach slowakischem Recht kann kein Bescheid darüber ausgestellt werden, dass jemand etwas nicht bekommt. Das Spiel dauert bereits zwei Jahre, Geld hat die Mutter immer noch nicht erhalten!

+ Die Behörde verschlampt einen vollständig ausgefüllten Mutter-Kind-Pass. Laut Gesetz fehlt der Pass, 2.600 Euro sind rückzuzahlen. Und das, obwohl die schriftliche Bestätigung der Kinderärztin, das alle Untersuchungen korrekt stattgefunden haben, nachgereicht wurde!

+ Einer vom Vater ihres Kindes getrenntlebenden Mutter wurde das Kinderbetreuungsgeld von 1.800 auf 800 Euro gekürzt. Grund: Der im Ausland bei einer internationalen Organisation tätige Vater erhielt vom Arbeitgeber 1.000 Euro Elternzulage. Dass er der Mutter davon aber keinen Cent zukommen ließ und mit Mutter und Kind keinen Kontakt hat, ist dem österreichischen Gesetzgeber egal!

„Anhand dieser Beispiele zeigt sich, wie dringend der Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld ist“, resümiert der AK Direktor. Die Geburt eines Kindes bringe viel Aufregung und Arbeit und wenig Schlaf mit sich, der Staat dürfe es den Eltern nicht noch schwerer machen. Klein richtet daher einen Appell an die zuständige Frauenministerin Susanne Raab: „Liebe Frau Bundesministerin, Sie sind selbst erst kürzlich Mutter geworden und haben daher Verständnis für die Situation junger Eltern. Sprechen Sie bitte mit uns über die nötigen Änderungen im Gesetz beziehungsweise im Ministerialerlass, denn es braucht Unterstützung, keine Schikanen!“

Arbeiterkammer Wien
Michaela Lexa-Frank
Tel.: (+43) 50165-12141, mobil: (+43)664 8454166
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