Vollath: EU-Parlament steht an der Seite der polnischen Zivilgesellschaft

EU-Resolution missbilligt systematische Angriffe auf Rechtstaatlichkeit und Medienfreiheit durch die Regierungspartei PiS

Wien (OTS/SK) – “Eine Resolution, wie wir sie heute verabschieden, sollte gar nicht notwendig sein. Aber die systematischen und dauernden Angriffe der rechtsautoritären polnischen Regierung auf vertraglich festgeschriebene Grundwerte der EU stellen das Fundament der europäischen Einigung in Frage. Das EU-Parlament kann und wird nicht zusehen, wenn die Grundrechte der Polinnen und Polen als Bürger*innen der EU bedroht sind”, so SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath anlässlich der heutigen Abstimmung über die Resolution zur Medienfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Polen. ****

“In Polen sind Demokratie und Rechtstaatlichkeit seit Jahren systematisch bedroht: Der Raum für Medien und Journalist*innen, Richter*innen und Staatsanwält*innen, Frauen und Angehörige von Minderheiten wird deutlich eingeschränkt. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts – die tragende Säule der EU als Rechtsgemeinschaft – wird nicht nur in Frage gestellt, sondern sogar offen negiert. Aber die PiS ist nicht das polnische Volk! Daran sollten sich auch die Regierenden in Warschau wieder erinnern und sich als Volksvertreter*innen in Demut üben”, betont Vollath. Nachdem die Partei “Verständigung” (Porozumenie) im August die Regierungskoalition verlassen hat, verfügt die rechtsautoritäre Regierung weder im Ober- noch im Unterhaus Polens über die absolute Mehrheit. “Die polnische Bevölkerung braucht unseren wachen Blick -wir dürfen nicht zulassen, dass ihre Rechte weiter untergraben werden.”

Letzte Woche hat die EU-Kommission in diesem Zusammenhang finanzielle Sanktionen gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof beantragt. “Es ist gut, dass jetzt endlich mit Konsequenz auf Rechtsstaats-Verstöße reagiert wird”, so Vollath. “Aber es stehen noch weitere Instrumente zur Verfügung, um die Systematik und das Ausmaß der Verstöße zu unterstreichen: Das Verfahren nach Artikel 7 EUV muss endlich auf die nächste Stufe gebracht werden, um auch mit diesem Instrument hervorzuheben, dass eindeutig die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Polen besteht. Und der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, der bereits seit 1.1.2021 in Kraft ist, muss endlich angewandt werden. Es darf keine Verzögerungen mehr geben. Diese heutige Abstimmung ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung für die polnische Zivilgesellschaft, die regelmäßig auf die Straße geht, um ihren Unmut gegen die willkürlichen Einschränkungen der Regierung kundzutun.” (Schluss) up/jf

Jakob Flossmann, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, +43 660 562 11 99, jakob.flossmann@europarl.europa.eu

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