SPÖ-Vollath: PiS-Regierung muss Angriffe auf EU-Rechtsordnung einstellen
An Leine gelegtes Verfassungsgericht wird zum Erfüllungsgehilfen der rechtsautoritären PiS-Regierung
Wien (OTS/SK) – „Das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zeigt, warum wir seit Jahren vor dem Umbau des Justizsystems in Polen warnen. Der polnische Verfassungsgerichtshof ist kein unabhängiges Gericht, sondern ein politisches Instrument der rechtsautoritären polnischen Regierung“, kritisiert SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath. „Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts ist die tragende Säule der EU-Rechtsgemeinschaft. Dass Polen nach den systematischen Angriffen auf die Unabhängigkeit der Justiz im eigenen Land jetzt auch noch die europäische Rechtsordnung in Zweifel zieht, ist empörend. Wenn Teile der polnischen Verfassung nicht mit EU-Recht vereinbar sind, dann ist das polnische Recht abzuändern. Der Vorrang des EU Rechts gilt auch für Polen.“ ****
Vollath betont: „Natürlich muss das Konsequenzen haben. Wir haben ja Instrumente, die Kommission hat diese anzuwenden. Anhand der Reaktion auf Polen wird sich zeigen, wie ernst es Ursula von der Leyen mit der Rechtsstaatlichkeit meint. Die EU Kommission sollte umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, denn wer den Vorrang des EU-Rechts anzweifelt, verletzt die EU-Verträge. Neben finanziellen Sanktionen, die sich aus EuGH-Urteilen ergeben, muss auch das Artikel-7-Verfahren im Rat endlich weitergehen und in konkreten verbindlichen Empfehlungen münden. Zudem ist der seit 1.1.2021 in Kraft stehende Rechtsstaatlichkeitsmechanismus endlich anzuwenden, der Kürzungen vorsieht, wenn EU-Länder EU-Gelder für den Abbau von Rechtsstaat und Grundrechte verwenden.“
„Das EU-Parlament wird weiterhin an der Seite der polnischen Bevölkerung und Zivilgesellschaft stehen, und für ein Europa der Demokratie, der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit eintreten“, versichert Bettina Vollath. (Schluss) ls
Jakob Flossmann, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament
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jakob.flossmann@europarl.europa.eu
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