Ärzte-Vorstoß gefährdet Patientensicherheit
Apothekerkammer verwundert über Wahlkampf der Allgemeinmediziner
Wien (OTS) – In einer aktuellen Aussendung schlagen die Allgemeinmediziner vor, die Apotheken faktisch abzuschaffen und auf das bewährte „4-Augen-Prinzip“ bei der Arzneimittelabgabe zu verzichten. Darin sieht die Apothekerkammer eine große Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Patienten. „Vier Augen sehen mehr als zwei“, heißt es so treffend. Wie zwei statt vier Augen zu mehr Patientensicherheit führen können, sei ein Rätsel, das sich wohl nur Ärztefunktionären im Wahlkampf erschließe.
Jeden Tag entdecken Apothekerinnen und Apotheker unzählige ärztliche Verordnungen mit fragwürdigen Dosierungen, die ohne großes Aufsehen mit den behandelnden Ärzten besprochen und nötigenfalls korrigiert werden, damit der Patient sicher die richtige Behandlung erhält. Gerade der aktuelle Fall rund um den Softwarefehler bei einem privaten Anbieter zeige, wie wichtig das „4-Augen-Prinzip“ von Arzt und Apotheker ist.
„Das ‚4-Augen-Prinzip‘ ist als verbindlicher Sicherheitsstandard national und international etabliert. In einem derart sensiblen Feld wie der Arzneimittelversorgung auf diese wichtige Sicherheitsstufe zu verzichten, wäre verantwortungslos. Diese Aufweichung würde die Gesundheit der Patienten massiv gefährden“, warnt Mag. pharm. Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
Besonders überrascht sei man über die Kritik der Österreichischen Ärztekammer an den umfassenden Aufklärungsmaßnahmen der Apothekerkammer in der Software-Causa. Statt mit wilden Spekulationen und falschen Behauptungen Wahlkampf auf Kosten der Patientensicherheit zu betreiben, sollten die Ressourcen der Ärztekammer dafür eingesetzt werden, im Sinne der Patienten zu arbeiten.
„Für die Ärztekammer ist nicht die Zeit, daraus politisches Kleingeld zu schlagen. Besser wäre es gemeinsam mit Apothekerkammer, Dachverband der Sozialversicherungsträger ELGA GmbH und Pharmazeutischer Gehaltskasse konstruktiv die lückenlose Aufarbeitung fortzusetzen und gemeinsam zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren“, fordert Mag. pharm. Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
Um die seitens einiger Ärztefunktionäre verbreiteten Fake-News über Apotheken zu korrigieren, erlaube man sich, einige Fakten zu präsentieren: Während im niedergelassenen Bereich eine Arztordination lediglich etwa 20 Stunden in der Woche geöffnet habe, seien die Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheke mindestens doppelt so umfassend. Darüber hinaus bleibe eine Arztordination zirka 7 Wochen im Jahr geschlossen – für die öffentliche Apotheke hingegen gibt es keinen einzigen Schließtag. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste werden de facto fast nur von der öffentlichen Apotheke versehen. Somit wird die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in 70 Prozent der Zeit praktisch ausschließlich von den öffentlichen Apotheken abgedeckt.
„Das flächendeckende Netz an öffentlichen Apotheken ist der einzige Garant für eine ‚Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Arzneimittelversorgung‘ der Menschen. 95 Prozent der österreichischen Bevölkerung können die nächste Apotheke innerhalb von zehn Minuten erreichen“, betont Apothekerkammer-Vizepräsident Podroschko.
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