Landtag diskutiert Burgenland-Bericht der Volksanwaltschaft 2019-2020

Beschwerdezahlen stabil, Verbesserungen in der Verwaltung weiterhin notwendig

Wien (OTS) – ACHTUNG: SPERRFRIST FÜR ALLE MEDIEN BIS MITTWOCH, 10. NOVEMBER 2021, 14:00 UHR BEACHTEN!

Am 10. November 2021 debattieren die Abgeordneten den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft über die Burgenländische Landes- und Gemeindeverwaltung in den Jahren 2019 und 2020 mit den Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz.

In den Berichtsjahren wandten sich 315 Burgenländerinnen und Burgenländer mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der Burgenländischen Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach und prüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen entsprechen. Über die Ergebnisse der Prüfverfahren informiert die Volksanwaltschaft nicht nur die Betroffenen, sondern berichtet darüber auch an den zuständigen Landtag. Der Bericht dient dazu, Schwachstellen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung aufzuzeigen, aber auch auf Chancen zur Verbesserung hinzuweisen.

Die meisten Beschwerden im Burgenland betrafen die Bereiche Raumordnung und Baurecht (95 Beschwerden), gefolgt von Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt (66 Beschwerden) sowie Gemeindeangelegenheiten (39 Beschwerden). Um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen, geben die Volksanwälte im Landtag Einblicke in ihre Tätigkeit anhand einzelner Beispiele und diskutieren die Herausforderungen mit den Abgeordneten via Webzuschaltung:

Lärmbelästigung durch Vogelabwehr in Weingärten

Aus Andau beschwerte sich ein Bürger über den unverhältnismäßig lauten Lärm durch die im Weinbau eingesetzte Vogelabwehr. Gemeinde, BH und Landesregierung hätten auf seine Eingaben nicht reagiert. Lt. Burgenländischem Pflanzenschutzgesetz sind nicht nur Kleinflugzeuge und Greifvögel, sondern auch Schüsse zur Abwehr von Staren zulässig. Nachdem die Schussapparate nachts abgeschaltet worden waren und keine Eingaben des Mannes mehr erfolgten, gingen die Behörden davon aus, dass die Sache erledigt sei, blieben dem Betroffenen jedoch eine Antwort schuldig. Dieses Vorgehen kritisierte die Volksanwaltschaft. Außerdem fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Winzervertretern und BH statt, in dem die künftige Vertreibung der Stare durch Weingartenhüterinnen und -hüter beschlossen wurde. „Für die Zukunft kann daher eine Lärmbelästigung ausgeschlossen werden“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Beitrag für Vormittagsbetreuung in Kindergarten

Die Eltern eines Mädchens aus Kittsee beschwerten sich bei Volksanwalt Rosenkranz, nachdem der monatliche Beitrag für die Ganztagsbetreuung im Kindergarten um 30 Prozent auf 130 Euro inkl. Mittagessen erhöht worden war. Insbesondere stellten sie infrage, warum der Elternbeitrag für die Vormittagsbetreuung alleine bloß 30 Euro kostete. Das Amt der Landesregierung konnte die Diskrepanz nicht erklären. Ein weiterer Kritikpunkt der Volksanwaltschaft war, dass für die Vormittagsbetreuung überhaupt ein Beitrag eingehoben wurde, anstatt diese – wie im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz vorgesehen – kostenlos anzubieten. „Das Land Burgenland griff die Kritik der Volksanwaltschaft auf und führte inzwischen eine beitragsfreie Kindergartenbetreuung ein“, so Volksanwaltschaft Walter Rosenkranz.

Fehlende Erschließung eines Wohngebietes

Eine Bürgerin der Marktgemeinde Kittsee wandte sich an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der Gemeinde im Stich gelassen fühlte. Sie und ihr Mann hatten ein Grundstück einer Immobilien-GmbH erworben, das die Gemeinde in Wohngebiet umgewidmet habe, obwohl es infrastrukturell noch gar nicht erschlossen war. Die GmbH verpflichtete sich zwar im Kaufvertrag, die Anschlüsse für Kanal, Wasser, Strom und Internet bis Ende Oktober 2020 herzustellen. Jedoch verabsäumte es die Gemeinde mit der GmbH eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen für den Fall, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht rechtzeitig hergestellt werden. Im Dezember 2020 wies der Bürgermeister das Bauansuchen für ein Wohnhaus daher mangels Aufschließung zurück. „Aus Sicht der Volksanwaltschaft muss die Gemeinde die Erschließung vor der Umwidmung vertraglich sicherstellen, wenn ein Privater dies übernehmen soll. Wir fordern die Gemeinde auf, den auszuhandelnden Infrastrukturvertrag vorzulegen“, so Volksanwalt Amon.

Konsensloser Funcourt

Lärmbelästigung durch Sportanlagen in bebautem Gebiet ist ein Thema, mit dem die Volksanwaltschaft immer wieder konfrontiert ist. So auch in einem Fall in der Marktgemeinde Steinbrunn, in dem sich eine Bewohnerin an die Volksanwaltschaft wandte. Auf Anregung der Volksanwaltschaft beantragte die Gemeinde für die betroffene Funcourt-Anlage eine nachträgliche Baubewilligung bei der BH Eisenstadt-Umgebung. Ein Baubewilligungsbescheid wurde jedoch nicht erlassen, weshalb die VA einen Missstand in der Verwaltung feststellte. Zudem hatte die Gemeinde keine effektiven Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Da die Gemeinde auch das eingeforderte Lärmgutachten von der BH Eisenstadt-Umgebung nicht fristgerecht vorlegte, musste die VA einen weiteren Missstand feststellen. Im Dezember 2018 zog der Gemeinderat das nachträgliche Ansuchen um Baubewilligung der Funcourt-Anlage zurück. Der Funcourt werde in eine Outdoor-Fitnessanlage umgewandelt.

2020 leitete die Volksanwaltschaft ein neuerliches Prüfverfahren ein. Anrainerinnen und Anrainer beklagten, dass der Hartplatz trotz Demontage von Teilen der Anlage weiter vorhanden sei und zum Ballspielen benutzt werde, was großen Lärm verursache. Daraufhin versicherte die Gemeinde der Volksanwaltschaft, dass der Platz künftig nur noch zu Kraft- und Dehnübungen dienen solle. Die Hauptursache der Lärmbelästigung, die Blechbande des Funcourts, hatte die Gemeinde bereits abgebaut. „Der Missstand war somit beseitigt und der Fall konnte abgeschlossen werden“, zeigt sich Volksanwalt Amon erfreut.

Vorbildliche Verordnung, aber Finanzierung benachteiligt vorausschauende Kinder- und Jugend-WGs

Aus dem Bereich Soziales berichtet Volksanwalt Bernhard Achitz. Er betont, dass das Burgenland vorbildlich sei, was die Verkleinerung der Gruppen und die Erhöhung der Personalschlüssel in Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche betrifft. „Mehr Qualität kostet aber mehr Geld. Deshalb müssen die Tagsätze schon jetzt dringend angehoben werden“, so Achitz. Das Problem: Für die Verkleinerung auf zehn Kinder haben die Einrichtungen noch drei Jahre Zeit. Damit nach dieser Übergangsfrist keine Kinder in andere Einrichtungen übersiedeln müssen und aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden, wäre es notwendig, laufend freiwerdende Plätze nicht mehr nachzubesetzen. Wenn Gruppengrößen vorab verkleinert werden, ergeben sich jedoch Einnahmenausfälle, weil die Tagsätze pro betreutem Kind abgerechnet werden. Bei ihren Kontrollbesuchen wird die Volksanwaltschaft bzw. ihre Kommission daher immer wieder auf die schwierige finanzielle Situation von Einrichtungen hingewiesen, die in der Übergangsphase vermeiden möchten, Minderjährige aufzunehmen, die in zwei Jahren ihren Betreuungsplatz jedenfalls verlieren würden. Es gilt, stabile Verhältnisse zu sichern und Beziehungs- und Betreuungswechsel zu vermeiden.

Mindestsicherung/Sozialhilfe: Existenzsicherung dringend notwendig

Das Burgenland ist neben Wien das letzte Bundesland, das seine Regelungen für die Mindestsicherung/Sozialhilfe noch nicht an die entsprechenden Vorgaben des Bundes angepasst hat. Die Volksanwaltschaft kritisierte das mehrfach, weil es zu Rechtsunsicherheit für die Betroffenen führt. Achitz weist allerdings auch auf die Probleme hin, die Kürzungen der Mindestsicherung mit sich bringen: „Eine Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe wird wegen der sozialen Nachwirkungen der Corona-Krise dringend gebraucht. Dafür ist eine politische Einigung auf Bundesebene nötig, die Rechtssicherheit für Betroffene herstellt und Armut verhindert.“

Diese und weitere Fälle finden sich im Bericht der Volksanwaltschaft 2019 – 2020 an den Burgenländischen Landtag und können unter
[https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse/bericht
e-an-die-landtage]
(https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse/bericht
e-an-die-landtage) nachgelesen werden.

Volksanwaltschaft
Mag. Agnieszka Kern, MA
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
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agnieszka.kern@volksanwaltschaft.gv.at
www.volksanwaltschaft.gv.at

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