WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Verschärfte Maßnahmen werden massive Umsatzverluste nach sich ziehen

Scheichelbauer-Schuster: Pandemiebekämpfung nicht auf dem Rücken der Betriebe – Betriebe brauchen rasche und unbürokratische Unterstützungsmaßnahmen

Wien (OTS) – Die wirtschaftliche Situation für das österreichische Gewerbe und Handwerk hat sich in einigen Branchen bereits aufgrund der Ankündigung der 2G Regelung verschlechtert, durch den nunmehrigen Lockdown für Ungeimpfte hat sie sich noch einmal deutlich verschärft.

Das betrifft zum Beispiel Floristen und Gärtner, die aufgrund der erneuten Ungleichbehandlung im Vergleich zu Gartenbaubetrieben mit erheblichen Umsatzverlusten konfrontiert sind. Bundesinnungsmeister David Hertl von den österreichischen Gärtnern und Floristen dazu:
„Die Adventzeit ist für unsere Betriebe die wichtigste Verkaufszeit. Die Beschränkung auf 2G wird für unsere Kleinbetriebe einen Umsatzverlust von bis zu einem Drittel bringen. Das zu verlieren und weiterhin ohnmächtig zusehen zu müssen, wie Unternehmen -insbesondere Vollsortimenter – jetzt mit genau diesen Waren, die Kern unserer Branche sind, das große Geschäft machen, ist unerträglich. Hier liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor.“ Daher müssen nicht nur landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe, sondern auch Gartengestalter und Floristen von ungeimpften Personen betreten werden dürfen.

Stark negativ betroffen sind auch Berufsfotografen, da reduzierte Veranstaltungen mit 2G die Regel sein werden: Bereits mit der Ankündigung von 2G vergangene Woche wurden viele bestellte Aufträge für die Vorweihnachtszeit und die Ballsaison in kürzester Zeit storniert. Mit der neuen Verordnung ist die Situation noch dramatischer. Betroffen sind die Berufsfotografen auch durch die abermalige Absage bzw. Verschiebung von Hochzeiten, Messen sowie Familienweihnachtsaufnahmen.

Massive Umsatzverluste für Zulieferer von Veranstaltungen,
Gastro und Hotellerie

Auch Zulieferer des Veranstaltungsbereiches und der Gastronomie/Hotellerie verlieren durch die Einschränkungen der Veranstaltungen massiv an Umsätzen und haben Probleme, das Personal in den Betrieben zu halten. Das gilt insbesondere für Betriebe der Veranstaltungstechniker (einschließlich Beschaller und Beleuchter sowie Zeltverleiher), Event- und Veranstaltungsfotografen, Betriebe der Mode und Bekleidungstechnik, der Textilreiniger, der Bewacher, der Kunsthandwerke, der Lebensmittelgewerbe, der Floristen sowie der Film- und Musikwirtschaft.

Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ, stellt klar: „Auch wenn Verschärfungen notwendig sind, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen, darf das nicht auf dem Rücken der Betriebe und ihrer Mitarbeiter geschehen. Die neue Verordnung führt zu wesentlichen Umsatzeinbrüche für weite Bereiche des Gewerbes und Handwerks. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, rasch unbürokratische und treffsichere Unterstützungsmaßnahmen zu setzen und die angekündigte Verlängerung der Wirtschaftshilfen rasch umzusetzen. Dabei sind auch Mischbetriebe und indirekt betroffene Betriebe zu berücksichtigen.“ Im Kulturbereich braucht es eine Verlängerung des Comeback-Zuschusses für Dreharbeiten, den Ersatz frustrierter Aufwendungen für Produktion, Marketing und Vertrieb von Filmen für geplante Filmstarts und eine an die üblichen Zahlungsfristen adaptierte Förderperiode für ausbleibende Tantiemen der Bühnen- und Musikverlage. (PWK680/SR)

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