BAG fordert Einbindung in Umsetzung einer COVID-Schutzimpfung als Berufsvoraussetzung im Gesundheitsbereich

Die geplante Einführung soll außerdem auf den Sozial- und Bildungsbereich ausgeweitet werden, schlagen Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe vor.

Wien (OTS) – Schutzimpfungen als Berufsvoraussetzung sind im Gesundheitsbereich seit vielen Jahren bereits etabliert. Die COVID-Schutzimpfung ist sicher, für alle zu empfehlen und das entscheidende Element, um die Bekämpfung der Corona-Pandemie voranzutreiben. „Nur mit verstärktem Schutzschild und nur gemeinsam können wir jetzt die vierte Corona-Welle brechen“, sagt Michael Opriesnig, Generalsekretär des Roten Kreuzes, derzeit Vorsitzender der [Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG)] (https://www.freiewohlfahrt.at/), einem Zusammenschluss von Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotem Kreuz und Volkshilfe. „Die Einführung der COVID-Schutzimpfung als Berufsvoraussetzung im Gesundheitsbereich ist grundsätzlich zu begrüßen, es ist jedoch dringend nötig, die Trägerorganisationen in die Gespräche zum Gesetzwerdungsprozess einzubeziehen, um eine Versorgungskrise zu vermeiden.“

Gute Vorbereitung wichtig

Seit Beginn der Pandemie hätten die im Gesundheitsbereich tätigen Menschen viel Verantwortung übernommen, die Chance der Immunisierung zum Wohl der Patientinnen und Patienten genutzt und würden das in ihrer Vorbildfunktion auch weiterhin tun, um vulnerable Personengruppen bestmöglich zu schützen. „Die COVID-Schutzimpfung als Berufsvoraussetzung muss aber sehr gut vorbereitet sein, damit bei allem Infektionsschutz auch die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Es braucht praktikable Übergangsfristen und vor allem auch flankierende Maßnahmen, um bei der Umsetzung die Flexibilität in verschiedenen Berufsgruppen zu erhöhen.“ Eine Frage ist zum Beispiel, ob frisch erstgeimpfte Personen PCR-getestet und mit FFP2-Maske weiterarbeiten können, bis der volle Impfschutz aufgebaut ist.

Die Mitgliedsorganisationen der BAG schlagen vor, die Covid-19 Schutzimpfung als Berufsvoraussetzung auf Berufe im Sozial- und Bildungsbereich auszuweiten, also auf jene Gruppen, die nicht ins Home-Office gehen können und täglich mit vielen zum Teil vulnerablen Menschen in Kontakt sind. „Aus Solidarität mit den Menschen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und dort tagtäglich Unglaubliches leisten, fordern wir die Politik zudem auf, endlich die Reformen anzugehen, die dort seit Jahren überfällig und mehrfach angekündigt sind, etwa in der Pflege“, ergänzt Opriesnig. „Auch den Corona-Bonus haben viele bis heute nicht bekommen. Es ist höchste Zeit für eine Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen. “

Rechtliche Fragen klären

Um die Interessen ihrer Beschäftigten in Zukunft noch besser vertreten zu können, werden die Arbeitgeberverbände der Caritas über den „Verein karitativer Arbeitgeber*innen“, der Diakonie, des Roten Kreuzes und der Sozialwirtschaft Österreich – dem Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen – nächste Woche den „Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW)“ gründen. Gemeinsam werden sie dann 110.000 Beschäftige vertreten. Rechtlich muss in Zusammenhang mit der geplanten COVID-Schutzimpfung als Berufsvoraussetzung jedenfalls geklärt werden, wie mit Beschäftigten umzugehen ist, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder nicht impfen lassen wollen. Hier braucht es adäquate arbeitsrechtlich haltbare Lösungen, die auch finanziert werden müssen.

Dr. Stefan Müller
Österreichisches Rotes Kreuz, Medienservice
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