Höfinger: Regierung schiebt unfairen Geschäftspraktiken den Riegel vor

ÖVP-Abg. begrüßt Ministerratsbeschluss zu den Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes und die Einrichtung einer weisungsfreien Ombudsstelle

Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken in Österreich stärkt die Bundesregierung die Verhandlungsposition der Bäuerinnen und Bauern gegenüber den Handelsriesen und anderen großen Abnehmern. Damit sorgen wir für mehr Fairness entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette“, begrüßt der Vertreter der bäuerlichen Produzenten und ÖVP-Abg. Johann Höfinger den Ministerratsbeschluss. Der Ministerrat hat die entsprechenden Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken (UTP-Richtlinie) beschlossen. Damit ist nun Schluss mit verspäteten Zahlungen für verderbliche Waren oder Auftragsstornierungen in letzter Minute. Rasche Hilfe bekommen betroffene Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter und Produzenten durch die weisungsfreie Ombudsstelle, die im Landwirtschaftsministerium eingerichtet wird.

Höfinger ist erfreut über den gesetzlichen Vorstoß von Bundesministerin Köstinger zum Schutz der Bäuerinnen und Bauern. „Seit jeher sind unsere Bauernfamilien Garant für eine verlässliche, hochqualitative Lebensmittelversorgung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken bringt jetzt endlich mehr Fairness, die haben sich unsere Bauernfamilien verdient. Ich bin überzeugt, dass der Lebensmitteleinzelhandel von nun an die Spielregeln befolgt. Die Ombudsstelle wird bei Verstößen entsprechend reagieren und den Betroffenen rasch helfen“, so Höfinger. 2019 wurden erstmals europaweit unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich definiert. Mit der nationalen Umsetzung gibt es nun einen klaren Rechtsrahmen in Österreich, der auch exekutiert werden kann.

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