Neßler/Grüne: Sonderbetreuungszeit wie gehabt auch im Lockdown gültig
Appell, sich impfen zu lassen, damit wir aus der Misere rauskommen
Wien (OTS) – „Nachdem wir nun leider in einen neuerlichen Lockdown gehen müssen, fragen sich viele Eltern, welche Regelung zur Sonderbetreuungszeit derzeit geltend ist. Eine Verlängerung bis Ende des Jahres wurde bereits beschlossen. Diese gilt in der vorliegenden Form natürlich auch jetzt“, informiert die Grüne Jugend- und Familiensprecherin Barbara Neßler.
Da die Schulen nicht geschlossen werden, Eltern ihre Kinder jedoch auf Wunsch rausholen können („opt out“), ist es mit einer freiwilligen Vereinbarung mit den Arbeitgeber*innen möglich, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. „Ein Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit besteht dann, wenn ganze Klassen (oder Schulen) nicht mehr geführt werden können, der Unterricht also gänzlich ausfällt. Das gilt auch, wenn der Schulbetrieb über Distance Learning weitergeführt wird“, weißt Neßler ergänzend hin.
„Selbstverständlich werden wir uns auch nach Auslaufen der derzeitigen Regelung mit 31. Dezember, falls der Bedarf aufgrund der epidemiologischen Lage gegeben ist, um eine Verlängerung bemühen. Aber es wäre wünschenswert, dass sich möglichst viele Menschen wenigstens jetzt impfen lassen. Mein Appell richtet sich insbesondere an die Jugendlichen, bei denen die derzeitige Impfquote leider noch viel zu niedrig ist. Denn die Impflücke muss geschlossen werden, sonst kommen wir aus der Misere nicht mehr raus!“
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