VP-Hanger zur Kritik an Rechtsschutzbeauftragter: „Justizministerin Zadic muss für Objektivität im Ministerium und der WKStA sorgen“

Wien (OTS) – „Die gestern laut gewordene Kritik an der Rechtsschutzbeauftragten im Justizministerium ist befremdlich, wo es doch gutes Recht sein sollte, dass sich Organe der Justiz rechtlichen Beistand holen, so wie es auch die WKStA selbst macht. Diese lässt sich juristisch von jenem Anwalt beraten, der auch Peter Pilz vertritt, die ÖBAG oder etwa Burgenlands SPÖ-Chef Hans Peter Doskozil, der Beschuldigter in einem Verfahren ist. Wenn also Justizministerin Alma Zadic jetzt handelt, dann fragt man sich, warum sie das immer nur in die eine Richtung macht und auf der anderen Seite nicht. Genauso wäre es ihre Aufgabe gewesen, die WKStA vorzuladen und die haarsträubenden Ermittlungspannen der vergangenen Monate kritisch zu thematisieren: Beispielsweise, um nur einige wenige zu nennen: die Handy-Peilung von Journalisten ohne Genehmigung, die absichtliche oder versehentliche Verwechslung zwischen Martina und Sebastian Kurz, die Leaks von Aktenteilen und Beschuldigtenstatus an ausgewählte Medien sowie die falsche Interpretation von Chats, in denen es in Wahrheit darum ging, den Rücktritt von Ministerin Karmasin zu verhindern. All diese Ermittlungspannen blieben bislang ohne jede Konsequenz“, betont der Nationalratsabgeordnete der neuen Volkspartei, Andreas Hanger.

„Neben den vielen Ermittlungsfehlern der WKStA stechen auch ihre einseitig geführten Ermittlungen sofort ins Auge. So wird stets nur belastendes Material gesammelt, entlastende Beweise gleichzeitig außer Acht gelassen. Justizministerin Zadic muss endlich für Objektivität im Ministerium und der WKStA sorgen“, so Hanger, der abschließend erklärt: „Die WKStA hat denselben Anwalt wie die ÖBAG, Ex-Politiker Peter Pilz und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der in einer anderen Causa ebenfalls als Beschuldigter geführt wird. Wenn das möglich ist, sollte es auch möglich sein, dass ein anderes Organ der Justiz sich anwaltlich vertreten lässt. Ansonsten ist diese Doppelmoral schlichtweg nicht hinzunehmen.“

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