Grüne Donaustadt/Orgler: Volksanwaltschaft bestätigt: Bürger:innenversammlung zur Stadtstraße ist abzuhalten
Wien (OTS) – Nach der Weigerung von Bezirksvorsteher Nevrivy, eine Bürger:innenversammlung zur geplanten Stadtstraße gemäß der Wiener Stadtverfassung abzuhalten, haben die Grünen Donaustadt eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht und nun Recht bekommen. Nevrivy erklärte die Abhaltung als unzulässig, weil nicht von einem „überwiegenden oder ausschließlichen Interesse des Bezirkes“ gesprochen werden könnte.
Die Volksanwaltschaft stellt nun in ihrer Stellungnahme einen „Missstand in der Verwaltung“ fest. Bürger:innenversammlungen zu Themen im Interesse des Bezirkes sind vom Bezirksvorsteher verpflichtend abzuhalten. Dieses Interesse besteht laut Volksanwaltschaft jedenfalls bei der Stadtstraße. Dass deren Planung und Finanzierung durch die Stadt erfolgt, ändert nichts am Interesse des Bezirks. „Dieser Bruch der Stadtverfassung muss umgehend beendet werden. Bezirksvorsteher Nevrivy hat das demokratisch zustande gekommene Verlangen auf Abhaltung einer Bürger:innenversammlung anzuerkennen und die Versammlung abzuhalten“, unterstreicht Wolfgang Orgler, Klubobmann der Grünen Donaustadt, den Entscheid der Volksanwaltschaft.
„Die Bürger:innen der Donaustadt haben das verfassungsmäßige Recht, sich vom Bezirksvorsteher über die Auswirkungen der Stadtstraße auf ihre Lebensqualität und die lokale Verkehrssituation informieren zu lassen. Sollte diesem Recht nicht nachgekommen werden, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor“, kündigt Orgler an.
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