Köstinger verhindert im heutigen Tierschutzausschuss im Alleingang Vollspaltenverbot
Heutiger Entschließungsantrag liegt dem VGT vor: große Chance vertan, nicht einmal Mindest-Altersbegrenzung von Milchkälbern zum Tiertransport von 12 oder zumindest 8 Wochen geplant
Wien (OTS) – Dreimal wurde der Tierschutzausschuss verschoben, im Vorfeld gabs ein ständiges Hin und Her, ob oder ob doch nicht ein Verbot des tierquälerischen Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung kommt. Jetzt hat sich Landwirtschaftsministerin Köstinger durchgesetzt. Im Alleingang hat sie erreicht, dass im Entschließungsantrag keine Rede mehr von einem Verbot ist. Stattdessen wird an die Ministerien appelliert, ab 2023 nur mehr Neubauten von Betrieben zuzulassen, die einen „bis zu 20 %“ größeren Platz pro Schwein anbieten und einen „Liegebereich“ vorsehen, in dem der Spaltenanteil „nur mehr“ 10 % ausmacht. Damit erlaubt man Schweinebetrieben weiterhin, einen Vollspaltenboden einzubauen, und setzt sie damit der Gefahr aus, dass ihr Neubau in naher Zukunft wieder verboten wird. Verantwortungsvoll ist das nicht, Frau Landwirtschaftsministerin.
In Österreich wird 95 % der Schweine routinemäßig der Schwanz kupiert, obwohl das sogar laut EU-Recht verboten ist. Dieses Faktum hat zu einer Missstandsfeststellung der EU-Kommission geführt. Ein Ende des Vollspaltenbodens hätte das Schwanzkupieren obsolet gemacht, doch leider hat sich auch hier die Landwirtschaftsministerin durchgesetzt, statt zurück zu treten. Der Entschließungsantrag enthält lediglich einen Appell an die Ministerien, eine Risikoanalyse zum Schwanzbeißen in den Schweinefabriken festzulegen.
Bei Tiertransporten gibt es auch keinen Fortschritt. Die ambitioniert geplanten Mindestalter für nicht entwöhnte Milchkälber von 12 Wochen für Langstreckentransporte und 8 Wochen für Kurzstreckentransporte mussten aufgrund des Drucks der Milchindustrie fallen gelassen werden. Übrig geblieben ist nur der Aufruf zu einem Dialog über neue Kälbertransportregelungen auf Basis des Immunstatus der Tiere.
Und aus der diskutierten Kennzeichnung von Tierprodukten nach Haltungsart und Herkunft wurde ein Ersuchen an die Ministerien, nur eine Herkunftskennzeichnung, und diese nur in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Produkten, einzuführen, nicht aber in der Gastronomie.
Positiv an diesem Entschließungsantrag wäre zu nennen, dass männliche Kücken von Legerassen nicht mehr getötet werden sollen, wenn sie keine Verwendung als Futterkücken finden, sowie das längst überfällige Verbot der Käfighaltung von Junghennen, die in Österreich noch immer durchgeführt wird. Sicherlich ist auch die Streichung des § 44 (17) im Tierschutzgesetz ein Fortschritt. Dieser Paragraph erlaubt nämlich die Zucht von Tierrassen mit ausgewiesenen Qualzuchtmerkmalen, wenn eine Bemühung dokumentiert wird, diese Merkmale weg zu züchten.
Zusammenfassend meint der VGT, dass hier eine Chance vertan wurde, endlich echte Fortschritte insbesondere in der Schweinehaltung anzupeilen.
VGT-Obmann Martin Balluch wird deutlich: „Dieser Entschließungsantrag trägt die Handschrift unserer unseligen Landwirtschaftsministerin Köstinger, die offenbar um jeden Preis verhindern will, dass sich Österreich zu mehr Tierwohl entwickelt. Dieser Frau ist der Tierschutz vollkommen egal. Ich würde ihr sogar zutrauen, dass sie nur deshalb nicht zurücktritt, damit sie noch ein Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung verhindern kann. In jedem Fall war das nicht das letzte Wort in dieser Causa. Der VGT wird seine Kampagne für die Schweine in aller Vehemenz fortsetzen. Wenn 96 % der Menschen in Österreich wollen, dass Schweine auf Stroh liegen können, dann wird es wohl möglich sein, das auch in ein Gesetz hinein zu schreiben. Der Ministerposten von Köstinger hat ein Ablaufdatum, unsere Kampagne nicht. Im Jänner 2022 muss die Diskussion im Parlament über ein Verbot des Vollspaltenbodens neu aufgenommen werden.“
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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