Brunner: „Korrekturmöglichkeit bei der COFAG nutzen und harte Strafen abwenden“

Bereits mehr als 1.100 Unternehmen haben 15 Mio. Euro an die COFAG zurückgezahlt

Wien (OTS) – Seit 1. August 2021 besteht die Möglichkeit zur Korrektur eines Antrags auf COVID-19 Förderungen auf der Webseite der COFAG. Bis Anfang Dezember 2021 wurden 1.140 Korrekturmeldungen eingereicht. Das Gesamtvolumen dieser Meldungen beträgt 14,8 Mio. Euro, im Durchschnitt betrug eine Förderkorrektur 13.000 Euro. Der Großteil der gemeldeten Korrekturen (mehr als 60 Prozent) betraf die Höhe des Zuschusses, der Rest eine fehlende Antragsberechtigung.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir auf unbürokratische und schnelle Hilfsmaßnahmen gesetzt, um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Dabei wollten wir so kulant wie möglich, aber auch so streng wie nötig vorgehen. Aus diesem Grund haben Betriebe die Möglichkeit, fälschlicherweise erhaltene Wirtschaftshilfen zurückzuzahlen. Ich kann nur an alle Betroffenen appellieren, rechtzeitig die Korrekturmöglichkeit zu nutzen und damit harte Strafen abzuwenden“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Unternehmen, die bei der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss beantragt und erhalten haben, dieser ihnen aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht in voller erhaltener Höhe zusteht (z.B., weil sie nicht antragsberechtigt sind oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig ist), haben die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen. Mit der Korrekturmeldung, die unter www.cofag.at vorgenommen werden kann, wird die Rückzahlung an die COFAG offengelegt und man erhält eine Bestätigung über diese Rückzahlung.

Das am meisten betroffene Produkt für Korrekturmeldungen ist der Umsatzersatz mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Millionen Euro, gefolgt vom Ausfallsbonus mit 3,9 Millionen Euro und den Fixkostenzuschüssen mit knapp 3 Millionen Euro. Rund 60 Prozent der Korrekturmeldungen betreffen die Höhe des Zuschusses, 40 Prozent werden wegen fehlender Antragsberechtigung an die COFAG zurückgemeldet.

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.