Landesverwaltungsgericht OÖ gibt VGT recht: Festnahme bei ÖVP-Demo war rechtswidrig

Nach „Platzhalterdemo“ der ÖVP anlässlich ihres Wahlkampfauftaktes am 9.9.21 waren 7 Tierschützer:innen für 6 Std. von der Polizei festgehalten worden – Maßnahmenbeschwerde

Wien (OTS) – Von einer „Platzhalterdemo“ habe er bis jetzt noch nichts gehört, eröffnete der Richter in der heutigen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht Linz das Verfahren des VGT gegen die Polizei wegen der Festnahme einer VGT-Tierschützerin anlässlich der ÖVP-Wahlkampfauftakt Veranstaltung am 9. September 2021 im Linzer Design Center. Auch der anwesende Behördenvertreter stimmte zu. Ein übler Trick, der laut Richter das Versammlungsgesetz pervertiere. Die ÖVP hatte nämlich rund um das Design Center eine eigene Demo mit 2.000 Teilnehmer:innen angemeldet, aber nicht abgehalten. Der Sinn:
dadurch war es der Versammlungsbehörde möglich, alle kritischen Kundgebungen im weiteren Umkreis zu untersagen. Die Polizei selbst bezeichnete das als „Platzhalterdemo“. Die ÖVP hat diese „Pervertierung des Versammlungsrechts“ in der Folge noch häufig bei ihren Veranstaltungen angewandt, um Tierschutzkritik an ihrer Vollspaltenbodenpolitik in der Schweinehaltung zu unterbinden. Aktivist:innen des VGT verteilten daraufhin völlig friedlich Flugblätter am Gehsteig vor dem Design Center, einzeln und in großem Abstand zueinander, ohne eine Versammlung zu bilden. Die Polizei reagierte mit [blindwütigen Festnahmen]
(https://vgt.at/presse/news/2021/news20210917mn.php) und einer
Anhaltung in einer Zelle über 6 Stunden hinweg, bis die ÖVP-Veranstaltung um Mitternacht zuende war.

Eine der damals festgenommen Personen hat eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingebracht, die heute am Landesverwaltungsgericht OÖ verhandelt wurde. Die Beschwerdeführerin hatte als Mitarbeiterin des VGT lediglich die Vorgänge dokumentiert, ohne sich in irgendeiner Form am Flugblattverteilen zu beteiligen. Sie wurde mit den Worten festgenommen, dass sie die Amtshandlung nicht dokumentieren dürfe. Dabei entwendete man ihr das Handy und sperrte sie 6 Stunden lang ein. Das Gericht urteilte dazu klar: sowohl die Festnahme als auch die Anhaltung in der Arrestzelle waren rechtswidrig. Die Polizei muss der Beschwerdeführerin € 3.400 überweisen.

VGT-Obmann Martin Balluch sieht sich bestätigt: „Auch das war ein Teil des ‚Systems Kurz‘. Einfach Platzhalterdemos anzumelden, um Kritik zu unterbinden. Als eine “Pervertierung des Versammlungsrechts” hat der Richter heute dieses Vorgehen bezeichnet. Eine Regierungspartei, im Bund wie in OÖ, pervertiert das Versammlungsrecht! Und die Polizei, als Handlanger dieser Pervertierung, nimmt einfach friedlich Flugblätter verteilende Menschen fest und sperrt sie 6 Stunden lang ein. Dem hat das Landesverwaltungsgericht OÖ nun einen Riegel vorgeschoben. Wir dürfen Flugblätter verteilen, auch wenn Platzerhalterdemos angemeldet werden. Und insbesondere dürfen wir Amtshandlungen der Polizei dokumentieren, ohne deshalb festgenommen zu werden. Ich hoffe, die Polizei nimmt dieses Urteil ernst und handelt das nächste Mal entsprechend.“

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
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