FPÖ – Hauser: Verfassungsgerichtshof wird nun ungerechte Behandlung der Gastronomie neu beurteilen!

Die Behörden müssen jetzt endlich einmal alle zugesagten Entschädigungen gemäß Epidemiegesetz nach fast zwei Jahren auszahlen

Wien (OTS) – „Ich bin sehr froh, dass der Verfassungsgerichtshof diese ungerechte Behandlung der Gastronomie neu beurteilen wird. Es ist nun davon auszugehen, dass er diese ungerechte Behandlung der Gastronomie aufheben wird.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Tourismussprecher NAbg. Gerald Hauser den Umstand, dass beinahe zwei Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 viele Wirte für ihren damaligen Verdienstentgang nun doch nach dem Epidemiegesetz entschädigt werden könnten. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat nämlich beim Verfassungsgerichtshof beantragt, gewisse Passagen aus einer damaligen Verordnung des Tiroler Landeshauptmanns als rechtswidrig aufzuheben.

„Wir Freiheitliche haben uns im Nationalrat immer für die Entschädigung der Betriebe gemäß des Epidemiegesetzes eingesetzt und auch parlamentarisch eingefordert, da wir uns in Österreich auf bestehende Gesetze verlassen können müssen. Die Regierungsparteien haben aber unsere Initiativen dazu immer abgelehnt. Rechtssicherheit ist aber eine Grundvoraussetzung einer jeden Demokratie – nur die ÖVP und die Grünen hat das nie wirklich interessiert“, kritisierte Hauser.

„Die Behörden müssen jetzt endlich einmal alle zugesagten Entschädigungen gemäß Epidemiegesetz nach fast zwei Jahren auszahlen. Eine Verlängerung dieser schleppenden Auszahlungen von Hilfsmaßnahmen würde nämlich die angespannte finanzielle Situation vieler Betriebe weiter verschärfen“, betonte der FPÖ-Tourismussprecher.

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