„Streit um das Landgut“: „Am Schauplatz Gericht“ über gerichtliche Auseinandersetzungen um alte, traditionsreiche Gehöfte

Am 27. Jänner um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – In der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe „Streit um das Landgut“ – zu sehen am Donnerstag, dem 27. Jänner 2022, um 21.05 Uhr in ORF 2 – dokumentieren Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr in drei Fällen gerichtliche Auseinandersetzungen um alte, traditionsreiche Gehöfte.

Der 74-jährige Franz Haring hatte von seiner Mutter im Jahr 1972 das Windinggut, einen großen Gasthof samt wertvoller Liegenschaften in der Nähe von Salzburg, übernommen. Als es ihm gesundheitlich immer schlechter ging, wollte er den Betrieb verpachten, sagt er. Sein Neffe musste aber feststellen, dass der Onkel das Gut und die dazugehörenden Gründe an einen örtlichen Unternehmer verkauft hatte. Wie er meint zu einem Bruchteil des wahren Wertes. Er ließ sich zum Erwachsenenvertreter des Onkels bestellen und versucht das Landgut zurückbekommen. Der Käufer beteuert wiederum, einen fairen Preis bezahlt zu haben, und bezweifelt, dass es den potenziellen Erben nur um das Wohl des Onkels geht. Die Fragen, die jetzt von Gerichten zu klären sind: War der Onkel noch geschäftsfähig, als er die Verträge unterschrieben hat, und liegt eine „Verkürzung über die Hälfte“ vor?

2012 bekam Frau Reifeltshammer von ihren Eltern das 300 Jahre alte „Sacherl“, ein Bauernhaus in Aurolzmünster in Oberösterreich, übertragen. Speziell im Sommer, wenn es von Blumen umrahmt ist, sei es ein Ziel vieler Ausflügler, sagt die Eigentümerin. Aber der Grund, auf dem es steht, war kurz nachdem ihre Eltern ihn erworben hatten, von wertvollem Bauland in Grünland umgewidmet worden. Und jetzt haben Frau Reifeltshammer und ihr Lebensgefährte auch ein Problem bei der Sanierung. In der Gemeinde war man nämlich der Meinung, dass das Bauernhaus schon so desolat ist, dass man bei einer Sanierung von keiner Instandsetzung reden könne, sondern dass sie einem Neubau gleichkomme. Und ein Neubau im Grünland würde nicht erlaubt. Vor Gericht kämpfte Frau Reifeltshammer letztlich sogar gegen einen Abbruchbescheid, den sie bekommen hat.

Im Waldviertel erwarb Frau Krischke ein kleines Haus und gestand ihrem damaligen Freund ein Wohnrecht zu. Dann war die Beziehung beendet, der Ex-Freund wollte aber dennoch immer wieder bei ihr übernachten. Das allerdings war dem neuen Ehemann von Frau Krischke nicht recht. Die Sache hatte zivilrechtliche und gravierende strafrechtliche Folgen. Nunmehr wurde der Prozessmarathon durch eine überraschende Berufungsentscheidung und den Tod eines der Kontrahenten beendet.

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