WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Ende der 2G-Kontrollpflicht ist unumgänglich

Körpernahe Dienstleister und Spartenobfrau Scheichelbauer-Schuster: Mit Inkrafttreten der Impfpflicht sind die Sicherheitsbehörden in der Pflicht

Wien (OTS) – „Mit der Einführung der Impfpflicht und dem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte haben sich die Vorzeichen völlig geändert“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich.

Im Gewerbe und Handwerk gebe es ebenfalls zahlreiche Verkaufs- und Kundenbereiche, betont Scheichelbauer-Schuster. „Unter den neuen Voraussetzungen ist für uns völlig klar, dass auch dort die Kontrollpflicht von 2G-Nachweisen enden muss: Wenn Impfen eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht ist, kann die Kontrolle natürlich nicht unseren Betrieben obliegen, sondern ist Aufgabe der dafür zuständigen Sicherheitsbehörden.“

Die Branchensprecher der körpernahen Dienstleister teilen diese Ansicht und schließen sich der Forderung an. „Die rechtliche Situation ist jetzt eine komplett andere. Logischerweise erübrigt sich dadurch die Kontrolle der 2G-Nachweise durch unsere Betriebe“, betonen Wolfgang Eder und Dagmar Zeibig, die Branchensprecher der Friseure sowie der Fußpfleger, Kosmetiker, Nagelstudios, Masseure, Piercer, Tätowierer und Visagisten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie machen sich dafür stark, dass ihre Mitgliedsbetriebe so schnell wie möglich wieder für alle Kundinnen und Kunden geöffnet sind. (PWK037/HSP)

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