„Er kennt keine Grenzen“: „Am Schauplatz Gericht“ über behauptete Verletzung von Grundgrenzen

Am 10. Februar um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Behauptete Verletzung von Grundgrenzen sind ein Dauerbrenner in „Am Schauplatz Gericht“. Als Außenstehender kann man oft nur schwer nachvollziehen, welche Emotionen bei sonst recht friedfertigen Menschen geweckt werden, wenn es um den Grenzverlauf, um angeblich ausufernde Wegerechte oder um als aggressiv empfundene Videoüberwachung geht, wie die aktuelle „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe „Er kennt keine Grenzen“ – zu sehen am Donnerstag, dem 10. Februar 2022, um 21.05 Uhr in ORF 2 – zeigt:

Herr L. lebt im Waldviertel in einer Doppelhaushälfte und fühlt sich von seinen neuen Nachbarn erheblich gestört. Diese würden ihn ständig anzeigen, wenn er auch nur mit einem Fuß deren Grundstück betritt. Außerdem fühlt er sich von den Videokameras der Nachbarn ständig beobachtet. Die Nachbarn hingegen sagen, Herr L. würde keine Grenzen kennen, weder Grundgrenzen, noch soziale Grenzen. Die Folge: Ein Marathon bei Gericht und emotionale Ausbrüche, die auch für „Am Schauplatz Gericht“ ungewöhnlich waren.

Ein tiefer Graben zieht sich um Schloss Grades in Kärnten. Er trennt nicht nur das Schloss vom Nebengebäude, sondern auch die beiden Eigentümer. Auf der einen Seite: Ein junger Schlossherr aus altem Adelsgeschlecht, studierter Kunsthistoriker, Mitglied des Gemeinderates von Metnitz, der das alte Gebäude erst vor sieben Jahren gekauft hat. Auf der anderen Seite: Eine tierliebende Arbeiterfamilie mit kleinem Bauernhof, deren Familie das ehemalige „Gerichtsdienerhaus“ bereits in den 1950er Jahren erworben hat. Wer darf wo mit dem Auto reversieren? Wo darf der Weidezaun aufgestellt werden? Wer muss die Straße streuen? Wer ist aggressiv und wer fürchtet sich vor wem?

Herr M. hatte in Wien-Floridsdorf einen Baugrund gekauft und wurde auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Jahre später klagte ihn die Nachbarin erfolgreich, weil sie das Grundstück, das nicht eingezäunt war, über 40 Jahre hinweg gutgläubig wie ihr eigenes benützt hätte. Durch Ersitzung wurde sie laut dem Urteil Eigentümerin. Herr M. ist empört und lässt sich so manches einfallen, um dieses rechtskräftige Urteil irgendwie doch noch bekämpfen zu können.

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