Leiche auf der Couch – Stadt und Land Salzburg planen nach Volksanwaltschafts-Kritik neue Totenbeschau-Regelung

Niemand muss mehr mit Toten in der Wohnung übernachten – Künftig dürfen Leichen abtransportiert und beim Bestatter amtlich beschaut werden

Wien (OTS) – Im Jänner hatte Volksanwalt Bernhard Achitz auf einen Missstand aufmerksam gemacht: In Salzburg musste eine Familie mit einer Leiche auf der Couch die Wohnung teilen, weil am Abend kein Arzt mehr für die Totenbeschau erreichbar war. Kein Einzelfall, wie sich herausstellte. Einen Monat später reagieren nun Stadt und Land Salzburg und kündigen gesetzliche Änderungen an. Künftig sollen Leichen auch abtransportiert werden, wenn sie noch nicht ärztlich beschaut werden konnten.

[Tragisch und vollkommen unerwartet war eine 55-Jährige während eines Besuchs bei Bekannten auf deren Terrasse gestorben.] (http://shorturl.at/nprGQ) Da sie um etwa 22.00 Uhr verstarb, gab es in der Stadt Salzburg keinen diensthabenden Amtsarzt mehr, der die Totenbeschau durchführen konnte. Birgit S. und ihre beiden Kinder mussten auf den nächsten Tag warten – mit der Leiche der Verstorbenen auf der Couch mitten im Wohnzimmer. Die Volksanwaltschaft stellte einen Missstand in der Verwaltung fest. „Das ist nicht zumutbar“, sagte Volksanwalt Achitz damals: „In einer Stadt wie Salzburg muss es möglich sein, Alternativen zu finden. Entweder, die Stadt regelt die Zuständigkeit bzw. die Erreichbarkeit der Leichenbeschau-Ärztinnen und -Ärzte aus, oder das Land muss das Gesetz ändern!“

Mittlerweile hat auch die Stadt Salzburg das Problem erkannt, [wie Sprecher Karl Schupfer in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ versicherte] (http://shorturl.at/juDMY): „Wir haben uns die Kritik sehr zu Herzen genommen.“ Die Stadt Salzburg habe mit der Ärztekammer verhandelt, sei aber an deren finanziellen Vorstellungen gescheitert. Daher habe man das Land kontaktiert, und dieses habe eine Gesetzesänderung angekündigt: Künftig dürfen Leichen aus Wohnungen auch unbeschaut abtransportiert werden. Die Totenbeschau wird dann in der Leichenkammer des Bestatters vorgenommen. Volksanwalt Achitz: „Es freut mich, dass es jetzt schnell zu einer guten Lösung kommen wird.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
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