WKÖ-Kopf: Rascher, einfacher, unbürokratischer ist das Gebot der Stunde für UVP-Verfahren

UVP-Verfahrensdauern werden derzeit besser dargestellt als sie sind – Wirtschaftskammer fordert Änderung der Methodik

Wien (OTS) – „Die Ankündigung, UVP-Verfahrensdauern zu beschleunigen, ist grundsätzlich positiv zu werten, da raschere, einfachere und unbürokratischere Verfahren das Gebot der Stunde sind. Die Vorschläge der Wirtschaft hierzu liegen auf dem Tisch. Keinesfalls akzeptieren wir Verschärfungen zu Lasten der Projektwerber in der Novelle, die nicht zwingend aus unionsrechtlichen Vorgaben resultieren – wie zum Beispiel eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes oder verschärfte Genehmigungsvoraussetzungen“, kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den achten UVP-Bericht des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der heute dem Umweltrat präsentiert wurde.

Unbestritten sei aber auch, dass das Monitoring der Verfahrensdauern für die Genehmigung von Bauvorhaben eine wichtige Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen von Politik und Projektwerbern bietet. Mit der derzeitigen Methodik der Erhebung für den UVP-Bericht werde die Dauer von UVP-Verfahren aber aus einem beschönigenden Blickwinkel gezeigt.

Verbesserungsbedarf beim UVP-Bericht

Um die Aussagekraft der Erhebungen zu steigern, regt Kopf bei der Darstellung der Verfahrensdauern essenzielle Verbesserungen an:
Konkret wäre es zielführender, die Dauer anhand von arithmetischen Mittelwerten auszuweisen anstelle von Medianen, welche die Dauer besser aussehen lassen als sie tatsächlich sind – so werden z.B. Ausreißer damit nicht adäquat erfasst. Zur besseren Vergleichbarkeit sollte nach Projekttypen geclustert ausgewiesen werden – z.B. nach Industrieprojekten oder Infrastrukturvorhaben.

Wiederaufnahme des Verfahrensdauermonitorings in Datenbank des Umweltbundesamts

Evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen sind für alle von Vorteil, daher ist es umso bedauerlicher, dass das laufende Monitoring der Verfahrensdauern in der UVP-Datenbank des Umweltbundesamts im Jahr 2019 plötzlich eingestellt wurde. „Wir plädieren dafür, dieses informative Tool wieder bereitzustellen“, so Kopf. Nach dem UVP-Gesetz habe das BMK diesbezüglich auch einen gesetzlichen Auftrag.

Ohne Verfahrensbeschleunigung keine Klima- und Energiewende

Der WKÖ-Generalsekretär betont zudem einmal mehr die Notwendigkeit, mit der kommenden UVP-Gesetz-Novelle die Verfahren spürbar zu beschleunigen, da dies eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Klima- und Energiewende ist. „Wenn es, wie derzeit, bis zu 10 Jahre dauert, bis wichtige Energieprojekte grünes Licht erhalten, nehmen wir uns selbst aus dem Spiel“, mahnt Kopf und nennt als Beispiele die 380 kV-Leitung Salzburg (96 Monate) sowie die Pumpspeicherkraftwerke Kühtai (125 Monate) und Kaunertal (115 Monate). (PWK089/NIS)

Sonja Horner
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecherin des Präsidenten
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