WKÖ-Lebensmittelhandel übt scharfe Kritik an der Fortführung der Maskenplicht in Lebensmittelgeschäften

Obmann Prauchner: Verlängerung der Maskenpflicht bis Juli trotz stark sinkender Fallzahlen ist Zumutung für 130.000 Mitarbeiter im Lebensmittelhandel

Wien (OTS) – Mit großem Unverständnis reagiert der heimische Lebensmittelhandel auf die von Gesundheitsminister Rauch verfügte Verlängerung der gesetzlichen Maskenpflicht für Beschäftige im Lebensmittelhandel bis 8. Juli.

„Es ist für unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nachvollziehbar, dass angesichts der rasant sinkenden Fallzahlen die Maskenpflicht in Österreich ab morgen zwar in fast allen Lebensbereichen – auch im übrigen Handel – fallen wird, die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel aber weiterhin verpflichtet werden sollen, für weitere 12 Wochen FFP2-Masken zu tragen“, kritisiert Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Alle Experten sind sich darüber einig, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen weiter stark zurückgehen werden. Dies hat auch Gesundheitsminister Rauch gestern öffentlich unterstrichen. Mit einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems ist eine Maskenpflicht daher nicht länger argumentierbar. Ein Wegfall der Maskenpflicht ist für den gesamten Handel wäre daher ein logischer Schritt, so wie dies auch bereits zahlreiche andere EU-Länder umgesetzt haben“, so Prauchner.

Zudem haben zwei Jahre Pandemie gezeigt, dass vom Lebensmittelhandel kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. „Die Ungleichbehandlung des Lebensmittelhandels unverständlich für unsere über 130.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die seit mehr als 24 Monaten durchgehen Masken tragen. Es ist jetzt die Zeit gekommen, zu einer weitgehenden Normalität zurückzukehren und die Eigenverantwortung der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, betont der Branchenvertreter.

„Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, die Verordnung noch einmal gründlich zu überdenken und die Maskenpflicht auch für die Beschäftigten im Lebensmittelhandel so rasch wie möglich aufzuheben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel haben während der Pandemie Außergewöhnliches für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung geleistet. Sie haben sich daher Besseres verdient als eine gesetzliche Ungleichbehandlung, die epidemiologisch nicht argumentiert ist“, so Prauchner abschließend. (PWK160/DFS)

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