Kriegsverbrechen in der Ukraine: Österreich unterstützt Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs

Verantwortliche für Kriegsverbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Wien (OTS) – Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen voranzutreiben, stellt das Außenministerium dem Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 100.000 Euro zur Verfügung. Das Justizministerium entsendet zudem eine zusätzliche Expertin oder einen Experten zum IStGH, um Kriegsverbrechen noch wirksamer verfolgen zu können. Österreich unterstützt jeden Schritt, der der Weltöffentlichkeit signalisiert, dass solche Kriegsverbrechen geächtet und geahndet werden.

„Die Bilder und Berichte über die russischen Kriegsverbrechen in Butscha, Mariupol und anderen ukrainischen Städten sind erschütternd. Jene Personen, die diese Verbrechen begangen und in Auftrag gegeben haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden – es darf hier keine Straflosigkeit geben. Mit den zusätzlichen Mitteln tragen wir dazu bei, dass der IStGH rasch und effizient Beweise sichern und Ermittlungen durchführen kann“,

betont Außenminister Alexander Schallenberg.

Der österreichische Beitrag erfolgt zusätzlich zum jährlichen Beitrag von über zwei Millionen Euro, der von Österreich bereits im Jänner geleistet wurde.

„Auch im Krieg gilt das Recht! Mit der Entsendung eines:r Expert:in aus dem Justizressort an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Kriegsverbrechen. Es gilt jetzt alles dafür zu tun, dass Kriegsverbrecher:innen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und weiteres menschliches Leid verhindert wird“,

so Justizministerin Alma Zadic.

Der Beitrag wird an einen Fonds des IStGH gezahlt, aus dem unter anderem Software zur Sammlung, Analyse und Verarbeitung von Beweismitteln sowie spezifische Expertise zur psychologischen Hilfe von Opfern und Zeugen finanziert werden soll. Österreich wird außerdem eine Expertin oder einen Experten aus dem Kreis der Richterschaft oder der Staatsanwälte an den Gerichtshof entsenden. Darüber hinaus unterstützt Österreich auch die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats, die ihr Büro in Wien hat, sowie die Bemühungen der OSZE, etwa durch den in der Vorwoche veröffentlichten Expertenbericht im Rahmen des Moskauer Mechanismus.

Österreich hat am 2. März 2022 mit 40 weiteren Staaten die Situation in der Ukraine an den IStGH verwiesen, worauf Chefankläger Khan noch am selben Tag Ermittlungen aufnahm. Khan hat beim letzten Treffen der EU-Außenministerinnen und -Außenminister am 11. April in Luxemburg über die Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen in der Ukraine informiert.

Die Zuständigkeit des IStGH, der am 1. Juli 2002 durch das Römer Statut von 1998 als ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag eingerichtet wurde, umfasst die Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch das Verbrechen der Aggression. Derzeit sind 123 Staaten Mitglieder des IStGH.

BMEIA
Presseabteilung
+43(0)501150-3320, F:+43(0)501159-213
abti3@bmeia.gv.at
http://www.bmeia.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.