WKW-Ruck fordert Valorisierungsgesetz und Ende der kalten Progression

Verzerrungen durch Teuerung müssen ganzheitlich gesehen werden, nicht nur bei der Einkommensteuer – Valorisierungsgesetz ist eine einfache Lösung

Wien (OTS) – Vor dem Hintergrund des aktuellen Inflationsrekords fordert Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck erneut die rasche Abschaffung der „kalten Progression“ und geht mit einem neuen Vorschlag noch einen Schritt weiter. Denn Ruck fordert vom Bund zugleich ein Valorisierungsgesetz, das zahlreiche weitere Fixwerte des Wirtschafts- und Arbeitslebens künftig automatisch an die Preisentwicklung anpassen soll – etwa das Kilometergeld, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, diverse Pauschalgrenzen oder auch die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer.

„Es geht um eine automatische Parallelverschiebung dutzender Werte, um die laufenden Verzerrungen durch die Inflation unbürokratisch, einfach nachvollziehbar und ohne langwierige Verhandlungen auszugleichen. Über ein Valorisierungsgesetz kann beides auf einmal erreicht werden“, sagt Ruck. Ein entsprechendes Konzept hat die WK Wien nun ausgearbeitet.

Konkreter Vorschlag

Konkret schlägt die WK Wien vor, die durchschnittliche Preisentwicklung von zwölf aufeinander folgenden Monaten als Basis für die automatische Anpassung heranzuziehen, die dann jeweils ab 1. Jänner des Folgejahres wirksam werden soll. Der konkrete Anpassungsfaktor kann vom Finanzminister innerhalb einer vom Valorisierungsgesetz vorgegebenen Frist per Verordnung rechtsverbindlich festgelegt werden. Zu einer Anpassung soll es immer dann kommen, wenn die Preise gegenüber der letzten Anpassung um mindestens fünf Prozent gestiegen sind.

Anzuwenden wären die Anpassungen einerseits auf die Lohn- und Einkommensteuertarife, wodurch die „kalte Progression“ abgeschafft wäre. Andererseits auf unzählige Bereiche, wo gesetzliche Fixbeträge bestehen, wie etwa das Kilometergeld (derzeit 42 Cent pro Kilometer), die Kleinunternehmer-Grenze (derzeit 35.000 Euro Umsatz pro Jahr) oder die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (derzeit 800 Euro). „Es wäre schade, wenn wir nur bei der Einkommensteuer ansetzen – die Verzerrungen gehen durch nicht valorisierte Fixbeträge im Wirtschaftsleben viel weiter. Man muss dieses Thema daher gesamtheitlich sehen“, sagt Ruck.

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