NÖAAB begrüßt Fall der Maskenpflicht
Schritt ist große Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
St. Pölten (OTS) – Am 1. Juni fällt die Maskenpflicht nun auch im Lebensmittelhandel, in Drogerien, Tierbedarfsmärkten und Trafiken sowie in öffentlichen Verkehrsmittel.
NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister zeigt sich erfreut: „Gerade, wenn die Temperaturen wieder steigen, ist das stundenlange Tragen der FFP2-Schutzmaske eine regelrechte Quälerei für die so fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lebensnotwendigen Handel. Auch die Pendlerinnen und Pendler sind betroffen, da sie sich mehrere Stunden pro Woche in Bus und Bahn aufhalten. Ich freue mich sehr, dass alle nun im wahrsten Sinne des Wortes wieder aufatmen können und uns die epidemiologische Lage eine Verschnaufpause möglich macht.“
Die Verordnung für das Aussetzen der Maskenpflicht ist die Folge zahlreicher Beschwerden und gleichzeitig sinkender Infektionszahlen. Sie gelte vorerst für drei Monate. In Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Sabine Müllenkampf
sabine.muellenkampf@noeaab.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.