97. Sitzung der Kärntner Landesregierung

Im Auftrag von Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser findet am Dienstag, den 14. Juni 2022, mit dem Beginn um 9 Uhr die 97. Sitzung der Kärntner Landesregierung statt

Klagenfurt (OTS) – Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

Informationen

Protokoll der 94. Regierungssitzung am 3. Mai 2022

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird; Bericht an den Landtag gemäß Art. 66 Abs. 1a erster Satz K-LVG; Vortrag für die Sitzung der Landesregierung

Verein Europeada – Fußball-EM der Volksgruppen/Evropsko nogometno prvenstvo narodnih skupnosti Verein Europeada; 2. Vertragsänderung 2022

Kärntner Landesverfassung: Art 69a; Bericht der Kärntner Landesregierung zur Lage der slowenischen Volksgruppe an den Kärntner Landtag 2022

Digitalisierung von Schulen: Ankauf von Microsoft M365 A3-EDU-Lizenzen für Landeslehrpersonen an allgemein-bildenden Pflichtschulen als Erweiterung des bestehenden Microsoft-EDU-Landesvertrages (FBS/SO/LFS); Lizenzeinbindung der IT-Endgeräte für APS-Schüler:innen

Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27; Genehmigung des Landtages

Kärntner Radmasterplan; Maßnahmen Fahrradparken an Mobilitätsdrehscheiben und Leihradangebot für Mitarbeiter des Landes Kärnten; Bericht

Personalanforderung – Verlängerung und Neueinstellung Zusatzpersonal für die Abteilung 2 – Finanzen, Beteiligungen und Immobilienmanagement und Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege

Strahlenalarmplan des Landes Kärnten; KÄRN:STRAHL Teil1; Bericht

Abberufung und Nachbesetzung eines Mitglieds des Kärntner Landesmonitoringausschusses nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG), § 37 Abs. 2 und Abs. 4

„Kärnten Bonus 2022“ Richtlinien, Personal- und Liquiditätsvorsorge

Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes für das Jahr 2021

Weitere COVID-19 bedingte Vertragsanpassungen bei Gemeinden im Rahmen der Aktion „Ölkesselfreie Gemeinde“

Kärntner Wildschadensfonds – Jahresbericht der Geschäftsstelle des Kärntner Wildschadensfonds für das Jahr 2021 an die Kärntner Landesregierung gem § 13 Abs 6 K-WSchFG sowie Vorlage an den Kärntner Landtag im Wege der Landesregierung

„Besitzfestigung“; Genehmigung zur Anweisung von Landesmitteln gem. Verordnung, mit der die Landwirtschaftskammer mit der Durchführung von Förderungsmaßnahmen betraut wird

Antrag um haushaltsmäßige Genehmigung gemäß Durchführungsbestimmungen; VA 1/71010 3 – Ermessensausgaben für Anlageninvestitionen: 1. Ankaufsgenehmigung für 1 Motorgrader € 306.000,00 netto; 2. Auszahlungsgenehmigung bis max. € 308.000,00

Nachhaltigkeitsoffensive in der Kärntner Landesstraßenverwaltung; Bericht

Amt der Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
050 536-10201
www.ktn.gv.at

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