Finanzpolizei kontrollierte im ersten Quartal 7.000 Betriebe
2.000 Strafanträge gestellt; 5 Mio. Euro Strafen beantragt
Wien (OTS) – Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Quartal 2022 im Kampf gegen Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug mehr als 13.000 Arbeitnehmer in knapp 7.000 Betrieben überprüft. Das hatte fast 2.000 Strafanträge mit einer Gesamtstrafhöhe von über 5 Mio. Euro zur Folge. Die meisten Kontrollen fanden in der Bau-Branche (1.935), gefolgt vom Transportbereich (796) und dem Gastgewerbe sowie der Hotellerie (768) statt.
„Die regelmäßigen Kontrollen der Finanzpolizei schrecken Abgaben- und Sozialbetrüger ab und stellen gleichzeitig sicher, dass unfaire Wettbewerbsverhältnisse zugunsten der redlichen Unternehmer unterbunden werden. Wir leben derzeit in besonders herausfordernden Zeiten und werden daher Betrüger keinesfalls tolerieren“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Im ersten Quartal dieses Jahres wurden die höchsten Strafen in Summe in Oberösterreich (1,66 Mio. Euro) gefolgt von Niederösterreich (867 Tsd. Euro) sowie Wien (745 Tsd. Euro) ausgesprochen. In absoluten Zahlen erfolgten die meisten Strafanträge in Niederösterreich (408) vor Wien (372) und Oberösterreich (305). Die meisten Strafanträge betrafen Verstöße nach dem ASVG (645), dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (608) sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (558).
Auch der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der Finanzpolizei unvermindert fortgeführt. So wurden im ersten Quartal insgesamt 71 Betriebe kontrolliert, was 27 Strafanträge mit einer Gesamtstrafhöhe von knapp 580 Tsd. Euro zur Folge hatte. Die meisten Strafanträge (15) wurden in Wien gestellt, die höchsten Strafen (Gesamthöhe 280 Tsd. Euro) wurden in Oberösterreich beantragt.
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.