Volksbegehren „KEINE IMPFPFLICHT“

Die Anwälte Florian HÖLLWARTH und Alexander SCHEER initiierten nicht nur ein Volksbegehren, sondern formulierten auch ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung ungeimpfter Menschen

Wien (OTS) – Die Wiener Rechtsanwälte Florian HÖLLWARTH und Alexander SCHEER initiierten das Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT. Die Eintragungswoche findet vom 20.6. – 27.6. statt und kann die Unterstützungserklärung auf jeder Gemeinde/Magistrat oder mittels Handy-Signatur abgegeben werden. Die Anwälte betonten von Beginn an, dass sie keinesfalls gegen die Impfung sind; sie sich aber einerseits massiv gegen den staatlich angeordneten Impfzwang und andererseits gegen die Diskriminierung ungeimpfter Menschen am Arbeitsplatz aussprechen. Wie die Vergangenheit seit 2020 gezeigt hat wurden und werden Menschen am Arbeitsplatz gemobbt, diskriminiert und belästigt – gar gekündigt weil sie ungeimpft sind. Auch werden Arbeitssuchende massiv diskriminiert, weil die Stellenausschreibungen sowohl von privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern eine Impfung als Einstellungsmerkmal vorsehen. Aus diesem Grund haben die Anwälte ein Bundesgesetz formuliert, das die Diskriminierung ungeimpfter Menschen unter Strafe stellt. Dieser Entwurf eines Bundesgesetzes wird allen Abgeordneten zum Nationalrat übermittelt.

RA Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL / +4313613163 / office@ra-hoellwarth.at
RA Mag. Alexander SCHEER / +43 1 890 42 79 /office@ra-scheer.at

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