Ottenschläger: Beschlagnahmung von Fahrzeugen von Rowdies zieht Gefährder aus dem Verkehr

Dritter Teil von umfangreichem Maßnahmenpaket stellt geeignetes Vorgehen gegen unbelehrbare Verkehrsrowdies sicher – Sanktionen von Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Beschlagnahmung

Wien (OTS) – „Mit dem dritten Teilpaket gegen Gefährder im Straßenverkehr sorgen wir mit einem Stufenmodell für ein wirkungsvolles Vorgehen der Exekutive gegen Verkehrsrowdies. Dabei sollen die Sanktionen bis zu einer Stilllegung und Beschlagnahmung von Fahrzeugen von Unbelehrbaren reichen“, betont ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Es dürfe nicht sein, dass unverantwortliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im Straßenverkehr und das Allgemeinwohl durch rücksichtsloses Verhalten gefährden. „Künftig sollen diese daher durch die Stilllegung oder sogar die Beschlagnahme ihres Fahrzeuges durch die Polizei sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden. Wer Leib und Leben anderer gefährdet, hat auf den Straßen nichts verloren“, stellt der ÖVP-Mandatar klar.

Ottenschläger weiter: „Wettrennen mit 170km/h, wie sie etwa am Wiener Kahlenberg stattfinden, müssen verhindert werden.“ Auch brutale Lärmbelästigung durch absichtlich herbeigeführte Explosionsgeräusche seien „keine Lausbubenstreiche“, sondern eine große Belastung für unbeteiligte Anrainer und damit „vollkommen inakzeptabel“. „Unzumutbare Gefährdungen und Belästigungen durch die illegale Roadrunner- und Tuning-Szene sind seit Jahren keine Einzelfälle mehr, wie auch die GTI-Treffen am Wörthersee regelmäßig zeigen“, skizziert Ottenschläger. Darüber hinaus sei man im Straßenverkehr zunehmend mit Lenkerinnen und Lenkern konfrontiert, die durch den Konsum von illegalen Drogen in ihrem Fahrverhalten beeinträchtigt seien. Ottenschläger: „Wir arbeiten aktuell an entsprechenden Maßnahmen, um dieser negativen Entwicklung und dem sich daraus ergebenden Gefahrenpotenzial effektiv entgegenzuwirken.“

Im Vorjahr habe man mit dem ersten Teilpaket gegen extreme Gefährder im Straßenverkehr höhere Geldstrafen und längere Entzugszeiten der Lenkerberechtigung für extremes Schnellfahren beschlossen, das zweite Teilpaket habe dann die aus der Praxis an die Politik herangetragene Problematik rund um gefährdendes Verhalten seitens der illegalen Auto-Tuning-Szene auf öffentlichen Straßen zum Inhalt gehabt. „Nun setzen wir mit dem dritten Teilpaket einen weiteren wichtigen Schritt für ein Mehr an Verkehrssicherheit“, schließt Ottenschläger. (Schluss)

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