Österreichische Unterstützungskasse ÖUK meldet deutliche Nachfrage nach Vorsorge gegen Arbeitslosigkeit
Leistbare Krankenvorsorge, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist gerade in Krisenzeiten ein Bedürfnis für jede/n Arbeitnehmer/In.
Wien (OTS) – Österreichs erste Kranken- und Unterstützungskasse für ArbeitnehmerInnen (ÖUK) mit Sitz in Wien, Graz und Berlin bietet eine Versorgung im Falle einer Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit. Sie will noch im laufenden Jahr 1000 Neumitglieder aufnehmen. Wie der Vorstand Dr. Richard Büttgen mitteilt, wird besonders nach dem Versorgungsplan JoblessCare nachgefragt, eine Vorsorge für den Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Er ermöglicht ArbeitnehmerInnen in Österreich und Deutschland, Einkommenseinbussen mit monatlich bis zu 800 Euro zu überbrücken, ist steuerlich gefördert, und kostet lediglich wahlweise Euro 25,- bis 50,- vom Monatsbrutto, da die Beiträge an die Kasse bis Euro 25 monatlich lohnsteuer- und abgabenbefreit sind. Zusatzbeiträge können in gleicher Höhe privat geleistet werden und erhöhen die Leistungen. Eine Anrechnung der Leistungen an das gesetzliche AMS-Arbeitslosengeld erfolgt nicht.
Auch dem Versorgungsplan Health´n´App, eine Versorgung im Krankheitsfall durch Zuschüsse bei Spitalsaufenthalt, Brillen, Hilfs-und Heilmittel, Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Therapien , kann ebenfalls für einen monatlichen Beitrag bis Euro 50,- beigetreten werden.
Transparenz und Gleichbehandlung aller Mitglieder ist das oberste Prinzip der Kasse. Aus diesem Grund hat die Kasse einen mathematischen Algorithmus entwickelt, der die Mitglieder nach Ein-und Auszahlungen in einem Rating System bewertet.
Jedem Mitglied wird ein Rating Score zugeordnet, das höher und damit günstiger ist, je mehr Beiträge bisher eingezahlt und je weniger Leistungen in Anspruch genommen wurden.
In einem persönlichen Mitglieder Bereich – Statistics kann jedes Mitglied per App sehen, wie sein Rating gegenüber anderen Mitgliedern steht. Je höher die Bewertung, desto höher und sicherer sind Unterstützungszahlungen im Versorgungsfall für den Einzelnen.
Die Kasse unterliegt den Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes und als Voraussetzung für den Beitritt zur Kasse gilt, dass die Person seit 12 Monaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich, seit 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und zwischen 18 und 55 Jahren alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht verlangt, lediglich vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits- und Beschäftigungszustand.
Dr.Richard Büttgen, Tel: 0664 13 20 865,
office@unterstuetzungskasse.at
web: www.oeuk.at
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